Die Biotonne
Küchenabfälle und Speisereste, aber auch Gartenabfälle gehören in die Biotonne.
Die Leerung der Biotonnen erfolgt in Frankfurt am Main in der Regel alle 14 Tage. Für die Biotonne gilt der Anschluss- und Benutzungszwang. Daher wird grundsätzlich auf jedem bebauten und bewohnten Grundstück mindestens eine 120-Liter-Biotonne aufgestellt. Neben der 120-Liter-Tonne sind Biotonnen mit einem Volumen von 240 Litern erhältlich.
Die Biotonne ist gebührenfrei. Es können lediglich Transport- oder Stufenzuschläge erhoben werden. Die entstehenden Kosten für die Einsammlung und Verwertung des Bioabfalles werden durch die Gebühr für die Restmülltonne finanziert.
Für eine sinnvolle Verwertung des Bioabfalls ist es wichtig, dass die organischen Abfälle bereits in der Küche vom übrigen Abfall getrennt gesammelt werden. Etwa ein Viertel des Hausmülls besteht aus organischen Küchen- und Gartenabfällen, die gesammelt und kompostiert werden können.
Zum Sammeln eignen sich Papiertüten. Auch in Zeitungspapier lassen sich Gemüseabfälle gut einschlagen und so entsorgen. Vermeiden sollten Sie die im Handel erhältlichen Beutel aus kompostierbarem Plastik. Da der Zersetzungsvorgang dieser Beutel zu lange dauert, müssen sie wie andere Störstoffe aufwändig aussortiert werden.
Auch wenn Sie ihre Bioabfälle im Garten kompostieren, kann die Nutzung einer Biotonne sinnvoll sein, da es immer einige Bioabfälle gibt, die über die Biotonne, nicht aber über den Kompost entsorgt werden können. Hierzu zählen unter anderem Fleischreste, Knochen und Papiertaschentücher.
Was gehört in die Biotonne?
Aus der Küche:
- Salat-, Gemüseabfälle (Kartoffelschalen, Zwiebelschalen)
- Obst-, Fruchtabfälle
- Kerne und Nussschalen
- Schalen von Südfrüchten (auch Zitronen-, Orangen- und Bananenschalen)
- verdorbene Lebensmittel (in Zeitungspapier einschlagen)
- Speisereste (roh, gekocht, verdorben; in Zeitungspapier einschlagen)
- Fisch, Fleisch, Knochen, Gräten (in Zeitungspapier einschlagen)
- Kaffeefilter, Teebeutel
- Brot- und Gebäckreste
- Käsereste (Naturrinde)
Aus dem Garten:
- Topf- und Schnittblumen
- Rasen- und Grasschnitt (angetrocknet)
- Heckenschnitt
- Wurzel, Wildkräuter, Samen
- Laub, Nadeln, Moos, Fallobst
- Pflanzen, Pflanzenteile, kranke Pflanzen
- Zweige, Rinde
Sonstiges:
- Blumenerde
- Holzspäne und Sägemehl von unbehandeltem Holz
- Kleintierstreu
- Stroh und Heu
- Haare, Federn
Feuchte Bioabfälle und Fleischabfälle aus der Küche sollten in Zeitungspapier, Papierhandtücher oder Küchenpapier eingeschlagen werden. Dadurch wird die Feuchtigkeit aufgesaugt und eine Geruchsentwicklung minimiert.
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Bioabfallsammlung
Im Einzelfall kann auf schriftlichen Antrag der LiegenschaftseigentümerInnen bzw. entsprechender Bevollmächtigten eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne erteilt werden.
Eine Befreiung ist möglich, wenn private Haushalte ihre Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück kompostieren. Darüber hinaus muss das Grundstück eine unbebaute und unversiegelte Fläche von mindestens 25 m² ausweisen. Dies ist erforderlich, damit der entstehende Kompost auch ausgebracht werden kann (siehe § 6 Abs. 3 AbfS).
Sind alle Kriterien erfüllt, wird Ihnen ein Abschlag für Eigenkompostierer gewährt. Die Gewährung eines Eigenkompostierabschlages ist mit der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Bioabfallsammlung und somit mit dem Abzug der Biotonne verbunden.
Falls Sie die Befreiung als sogenannter Eigenkompostierer wünschen, genügt es, wenn Sie die Selbsterklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Umweltamt senden.