Besondere Gaerten
Viele Vereine haben Erfahrungen mit besonderen Kooperationen, seien es Schulen, Sozialstationen oder Universitäten.
Was hat sich bewährt? Welche Regeln gelten, um eine gute Zusammenarbeit zu finden.
Kooperationen und Thementage
In Zusammenarbeit
mit der Fortbildungsstätte für Köche und
Hauswirtschaftshilfen, die einen Garten für die Ausbildung übernommen haben,
entstand ein reger Austausch mit den Vereinsmitgliedern, insbesondere mit
Älteren gab es einen intensiven Austausch.
Bei Elternkooperativen für Kindergartenkinder,
die eine Parzelle gemeinsam pachten, stellt sich auch immer die Frage nach
einer langfristigen Verpflichtung, z. B. wenn die Kinder älter werden.
In einigen Vereinen
gibt es einen Generationswechsel, jüngere Mitglieder stehen neuen Ideen offener
gegenüber. Thementage bieten sich
für begrenzte Aktionen an (Beispiel Streuobsttag). Denkbar
sind auch Kooperationen zwischen Gärtner*innen, die nicht so viel Zeit haben
oder Wissen weitergeben können
Zusammenarbeit im Quartier
Es gilt Vorurteile auf beiden Seiten abzubauen und Kommunikationswege zu finden. Das Quartiersmanagement hat den Kontakt zu den Vereinen noch nicht gesucht, würde es jetzt mal engagiert angehen. Grundsätzlich steht man Kooperationen offen gegenüber, es müsste nur auf die Vereine zugegangen werden – über die Homepage oder Tafeln vor Ort sind Ansprechpartner leicht zu finden. Auf beiden Seiten herrscht „spannende Neugierde“. Eine anwesende Quartiersmanagerin würde sehr gerne eine Fläche in den Kleingartenanlagen für zeitlich begrenzte Aktionen z. B. das Spielmobil nutzen, da das Angebot auf öffentlichen verfügbaren Grünflächen zurzeit noch zu klein ist. Ansprechpartner sind die Kleingartenvereine, die die Flächen pachten und verwalten. Auf Nachfrage nach neuralgischen Punkten für eine Kooperation, kam seitens der Vereine der Hinweis, dass es im Rahmen des Ehrenamtes schwierig ist, noch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Größere Veranstaltungen (Open-Air-Konzert o.ä.) sprengen das zur Verfügung stehende Zeit- und Raumpotential, außerdem bergen diese zusätzliche Haftungsrisiken. Es können in der Regel nur kleinere Flächen zur Verfügung gestellt werden, es sollte sich zudem um überschaubare Menschenmengen handeln. Innerhalb einer Kleingartenparzelle spricht die 1/3 Regelung (1/3 muss Nutzgarten sein) gegen eine solche Nutzung. Zudem soll keinem etwas weggenommen werden, da der Bedarf an Kleingartenparzellen sehr hoch ist.Ressourcen
Ergänzend kam der Hinweis von PächterInnen, dass Ressourcen bei jedem einzelnen vorhanden sind. Es ist die Kraft aller, die in den Vereinen tätig sind, nicht nur die der Vorstände oder der Stadt. Neben den Vorständen, werden auch direkt von Pächter*innen Aktivitäten initiiert, auch aus der jeweiligen beruflichen Biografie heraus, z. B. mit den Kindern aus einer Sozialeinrichtung Aprikosen ernten, oder einen Garten für zwei junge Flüchtlinge (wenn auch skeptisch beäugt) pachten.