Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
Informationen für Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung umgewandelt werden soll
Die Umwandlung in Eigentumswohnungen bewirkt die Auflösung des Wohnhauses in mehrere Eigentumswohnungen, so dass jede Wohnung einzeln verkauft werden kann.
Was bedeutet „Umwandlung“ ?
Die Umwandlung in Eigentumswohnungen bewirkt die Auflösung des Wohnhauses in mehrere Eigentumswohnungen, so dass jede Wohnung einzeln verkauft werden kann. Erforderlich ist hierfür eine so genannte Teilungserklärung, der eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde beigefügt sein muss. In Frankfurt am Main und 30 weiteren hessischen Städten und Gemeinden bedarf diese Umwandlung in Milieuschutzgebieten seit dem 01.06.2020 der Genehmigung der Stadt/Gemeinde.
Kann die Umwandlung der Mieterin oder dem Mieter verhindert werden?
Die Aufteilung in Eigentumswohnungen selbst kann von den Mietenden nicht verhindert werden. Sie können sich jedoch gegen unrechtmäßige Folgen der Umwandlung und unzumutbare Belästigungen wehren.
Weiterführende Informationen
Wir haben ein ausführliches Infoblatt über Ihre Rechte zum Download für Sie bereit gestellt (siehe unten).
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch: Wir beraten Ratsuchende, deren Nettoeinkommen 2150 € zuzüglich 650 € für jede weitere zum Haushalt gehörende Person nicht übersteigt.
Ihr Amt für Wohnungswesen
Mietrechtliche Beratung