Mietrecht: Was ist eine Staffelmiete?
Mit einer Staffelmiete kann die Miete im Voraus für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden. Einer gesonderten Mieterhöhung bedarf es nicht.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Auch wenn Wohnraummietverträge mit einer Staffelmiete nicht die Regel sind, nehmen Fragen zu dieser Art der Mieterhöhung zu. Gerade wenn der Mietvertrag schon vor einigen Jahren abgeschlossen wurde und die einst bezahlbare Miete aktuell durch die Inflation, einen Arbeitsplatzverlust etc. nun kaum noch zu finanzieren ist. Dann stellen sich Mieter:innen die Frage, ob die vereinbarte Staffelmiete überhaupt wirksam ist.
Daher haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema in unserem Infoblatt zum Download auf dieser Seite für Sie bereitgestellt (siehe unten).
Folgende Fragen werden darin beantwortet:
- Was sind die Voraussetzungen?
- Wie funktioniert die Erhöhung?
- Gibt es Grenzen bei der Erhöhung?
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen
gerne auch telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch: Wir
beraten Ratsuchende, deren Nettoeinkommen 2150 € zuzüglich 650 € für jede
weitere zum Haushalt gehörende Person nicht übersteigt.
Ihr Amt für Wohnungswesen
Mietrechtliche Beratung