Gewässerschutz

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Gewässer

Gewässerschutz

Zu den Gewässern zählen fließende und stehende oberirdische Gewässer, Grundwasser und Niederschlagswasser. Sie sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Damit vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktion unterbleiben, bestehen rechtliche Regelungen u.a. für Abwasser- und Abfallbeseitigung, Wasserentnahme, Schifffahrt, Gemeingebrauch von Gewässern, bauliche Maßnahmen im und am Gewässer, Beschränkungen der Flächennutzung durch Einrichtung von Schutzgebieten, Verhütung von Störfällen, Inverkehrbringen und Verwendung von Chemikalien.

Die Gewässer sind so zu nutzen und zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachhaltigen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt ist zu gewährleisten.

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