Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete

Hochwasser

Überschwemmungsgebiete

An elf Flüssen und Bächen im Stadtgebiet sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen

Wenn Fließgewässer bei Hochwasser über die Ufer treten, drohen Schäden. Deshalb gelten für überflutete Gebiete besondere Bestimmungen.

Hochwasser am Main bei Höchst
Hochwasser am Main bei Höchst © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Ingrid Wentzell, Umweltamt

Ausweisung, Rechtsgrundlage und Hinweise

Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde (Regierungspräsidium) ermittelt (festgestellt) und durch Rechtsverordnung amtlich festgesetzt. Hierbei wird die Ausdehnung der ermittelten Überschwemmungsfläche zugrunde gelegt, die statistisch einmal in 100 Jahren (sogenanntes hundertjährliches Hochwasserereignis) auftreten kann.
Im Wasserrecht wurden auch Gebiete berücksichtigt, die über das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet hinausgehen, als sogenannte Risikogebiete außerhalb des Überschwemmungsgebietes, berücksichtigt.

Ob Ihr Grundstück innerhalb des Überschwemmungsgebietes liegt, können Sie im Hessenviewer External Linkabfragen oder über unsere bereitgestellten Detailkarten herausfinden.

 

Was zu beachten ist:

 

Das Wasserhaushaltsgesetz regelt Maßnahmen für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete durch Auflagen und Verbote. So sind Sanierungen von Gebäuden oder ein Neubau  hochwasserangepasst auszuführen, um zum Beispiel Bauschäden zu vermeiden, ein Eindringen von Wasser in Gebäude und somit einen möglichen Austrag von wassergefährdenden Stoffen zu verhindern. Verboten sind in Überschwemmungsgebieten neben der Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen das Lagern wassergefährdender Stoffe, die Umwandlung von Grün- in Ackerland sowie das Anlegen, Erweitern oder Beseitigen von Baum- und Strauchpflanzungen. Auch eine Neuerrichtung von Ölfeuerungsanlagen ist nicht mehr zulässig.

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Merkblatt zu Bauvorhaben im amtlichen Überschwemmungsgebiet und Uferbereich

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