Überschwemmungsgebiete
An elf Flüssen und Bächen im Stadtgebiet sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen
Wenn Fließgewässer bei Hochwasser über die Ufer treten, drohen Schäden. Deshalb gelten für überflutete Gebiete besondere Bestimmungen.
Ausweisung, Rechtsgrundlage und Hinweise
Überschwemmungsgebiete werden von
der Oberen Wasserbehörde (Regierungspräsidium) ermittelt (festgestellt) und durch
Rechtsverordnung amtlich festgesetzt. Hierbei wird die Ausdehnung der
ermittelten Überschwemmungsfläche zugrunde gelegt, die statistisch einmal in 100
Jahren (sogenanntes hundertjährliches Hochwasserereignis) auftreten kann.
Im Wasserrecht wurden auch Gebiete
berücksichtigt, die über das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet hinausgehen,
als sogenannte Risikogebiete außerhalb des Überschwemmungsgebietes,
berücksichtigt.
Ob Ihr Grundstück innerhalb des Überschwemmungsgebietes liegt, können Sie im Hessenviewer External Linkabfragen oder über unsere bereitgestellten Detailkarten herausfinden.
Was zu beachten ist:
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt Maßnahmen für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete durch Auflagen und Verbote. So sind Sanierungen von Gebäuden oder ein Neubau hochwasserangepasst auszuführen, um zum Beispiel Bauschäden zu vermeiden, ein Eindringen von Wasser in Gebäude und somit einen möglichen Austrag von wassergefährdenden Stoffen zu verhindern. Verboten sind in Überschwemmungsgebieten neben der Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen das Lagern wassergefährdender Stoffe, die Umwandlung von Grün- in Ackerland sowie das Anlegen, Erweitern oder Beseitigen von Baum- und Strauchpflanzungen. Auch eine Neuerrichtung von Ölfeuerungsanlagen ist nicht mehr zulässig.