Öle, Säuren, Laugen und Co dürfen nicht in die Gewässer gelangen
Wassergefährdende Stoffe können Gewässer (auch das Grundwasser) verunreinigen oder in ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern. Deshalb dürfen sie nicht in Gewässer gelangen. Die Stoffe werden in drei Gefährdungsklassen unterteilt.
Wassergefährdende
Stoffe sind z.B. Mineralölprodukte (Rohöle, Benzine , Diesel-Kraftstoffe,
Heizöle) und viele feste, flüssige oder auch gasförmige Stoffe, wie Säuren,
Laugen, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel
etc., die geeignet sind nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit
herbeizuführen.
Die Wassergefährdende Stoffe werden mit
einem umfassenden Bewertungsverfahren von Experten des Umweltbundesamtes in
drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt.
WGK 1: schwach wassergefährdend
WGK 2: deutlich wassergefährdend
WGK 3: stark wassergefährdend
Die Liste der wassergefährdenden Stoffe mit der
jeweiligen Zuordnung zu den WGK-Klassen führt das Bundesumweltministerium in
der Datenbank RigolettoExternal Link.
Bei der
Einstufung von Stoffen in eine Wassergefährdungsklasse ist die Prüfung ihrer Giftigkeit gegenüber Menschen, Säugetieren und Wasserorganismen, ihr
Abbauverhalten, ihre Mobilität in Wasser und Boden bzw. ihre Anreicherung dort oder in Organismen von besonderer Bedeutung.
Unfälle mit
Wasser gefährdenden Stoffen
Unfälle, bei
denen Wasser gefährdende Stoffe wie Kraftstoffe, Hydrauliköle oder Chemikalien
austreten, sind nicht nur eine Gefahr für die Personen, die in Kontakt mit
diesen Stoffen kommen. Auch Gewässer und Böden können durch Wasser gefährdende Stoffen geschädigt werden.
Daher gilt es,
schnell zu handeln. Jeder hat die Pflicht, Unfälle unverzüglich der Polizei
oder der Feuerwehr zu melden, damit Sofortmaßnahmen eingeleitet werden können.
Wer Anlagen zum
Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen betreibt, muss darüber hinaus die zuständige
Wasserbehörde benachrichtigen.
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