Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe

Gewässerschutz

Wassergefährdende Stoffe

Öle, Säuren, Laugen und Co dürfen nicht in die Gewässer gelangen

Wassergefährdende Stoffe können Gewässer (auch das Grundwasser) verunreinigen oder in ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern. Deshalb dürfen sie nicht in Gewässer gelangen. Die Stoffe werden in drei Gefährdungsklassen unterteilt.

Gekentertes Boot mit Ölschlieren
Gekentertes Boot mit Ölschlieren © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Eckhard Krumpholz, Umweltamt

Um welche Stoffe geht es?


Wassergefährdende Stoffe sind z.B. Mineralölprodukte (Rohöle, Benzine , Diesel-Kraftstoffe, Heizöle) und viele feste, flüssige oder auch gasförmige Stoffe, wie Säuren, Laugen, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel etc., die geeignet sind nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

Die Wassergefährdende Stoffe werden mit einem umfassenden Bewertungsverfahren von Experten des Umweltbundesamtes in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt.

WGK 1: schwach wassergefährdend
WGK 2: deutlich wassergefährdend
WGK 3: stark wassergefährdend

Die Liste der wassergefährdenden Stoffe mit der jeweiligen Zuordnung zu den WGK-Klassen führt das Bundesumweltministerium in der Datenbank RigolettoExternal Link.

Nach welchen Kriterien wird bewertet?

Bei der Einstufung von Stoffen in eine Wassergefährdungsklasse ist die Prüfung ihrer Giftigkeit gegenüber Menschen, Säugetieren und Wasserorganismen, ihr Abbauverhalten, ihre Mobilität in Wasser und Boden bzw. ihre Anreicherung dort oder in Organismen von besonderer Bedeutung.

Unfälle mit Wasser gefährdenden Stoffen
Unfälle, bei denen Wasser gefährdende Stoffe wie Kraftstoffe, Hydrauliköle oder Chemikalien austreten, sind nicht nur eine Gefahr für die Personen, die in Kontakt mit diesen Stoffen kommen. Auch Gewässer und Böden können durch Wasser gefährdende Stoffen geschädigt werden.
Daher gilt es, schnell zu handeln. Jeder hat die Pflicht, Unfälle unverzüglich der Polizei oder der Feuerwehr zu melden, damit Sofortmaßnahmen eingeleitet werden können.

Wer Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen betreibt, muss darüber hinaus die zuständige Wasserbehörde benachrichtigen.
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