Gewässer- und Bodenschutzalarmplan
Der Alarmplan für das Frankfurter Stadtgebiet
Er soll gewährleisten, dass durch rasche und wirksame Maßnahmen eine Gefährdung des Bodens, des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer sowie der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen im Stadtgebiet durch Unfälle, Betriebsstörungen und Schäden beim Transport, Lagern und Verwenden umweltgefährdender, insbesondere wassergefährdender Stoffe so gering wie möglich gehalten wird.
Der Gewässer- und Bodenschutzalarmplan regelt die Zuständigkeiten bei Schadensfällen und gibt insbesondere Auskunft darüber, wer in einem evtl. eintretenden Schadensfall zu benachrichtigen ist und welche Maßnahmen zu veranlassen sind.