Alarmplan

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Gewässerschutz

Gewässer- und Bodenschutzalarmplan

Der Alarmplan für das Frankfurter Stadtgebiet

Einsatz von Schlängeln am Eschbach
Einsatz von Schlängeln am Eschbach © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Eckhard Krumpholz, Umweltamt
Der Gewässer- und Bodenschutzalarmplan gilt für den Zuständigkeitsbereich der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde der Stadt Frankfurt am Main.

Er soll gewährleisten, dass durch rasche und wirksame Maßnahmen eine Gefährdung des Bodens, des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer sowie der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen im Stadtgebiet durch Unfälle, Betriebsstörungen und Schäden beim Transport, Lagern und Verwenden umweltgefährdender, insbesondere wassergefährdender Stoffe so gering wie möglich gehalten wird.

Der Gewässer- und Bodenschutzalarmplan regelt die Zuständigkeiten bei Schadensfällen und gibt insbesondere Auskunft darüber, wer in einem evtl. eintretenden Schadensfall zu benachrichtigen ist und welche Maßnahmen zu veranlassen sind.
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