Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen
Anlagenbezogener Gewässerschutz beginnt mit der Prävention, also der Vermeidung von Boden- und Grundwassergefährdungen durch den richtigen Umgang, die korrekte Lagerung oder Herstellung, Behandlung oder Verwendung von Wasser gefährdenden Stoffen.
Zu den grundsätzlichen Anforderungen für Anlagen, die mit Wasser gefährdenden Stoffen arbeiten gehören die Auswahl des richtigen Standortes, der sichere Aufbau, die geeigneten Schutzvorkehrungen und die regelmäßige Überwachung der Anlage. Die detaillierten Anforderungen sind in der Anlagenverordnung (AwSV)External Link festgelegt. Die zuständigen Wasserbehörden helfen gerne weiter.