Erdwärme
Erdwärme und Geothermienutzung in Frankfurt am Main
Erdwärme bzw. Geothermie gehört zu den regenerativen Energien. Ihre Nutzung ist eine wichtige Alternative zur Nutzung der fossilen, also nicht regenerative Energiequellen wie Erdöl, Erdgas und Kohle. Bei der Zulassung müssen auch öffentliche Interessen berücksichtigt werden.
Grundlagen
Bei der Installation von Erdwärmesonden sind z.B. die Bohrtätigkeit, die Verwendung von Spülzusätzen oder das Verbinden verschiedener Grundwasserstockwerke dazu geeignet, die Beschaffenheit des Grundwassers zu verändern. Beim Betrieb der Erdwärmepumpen kann der Wärmeentzug durch die Sonde bzw. den Kollektor oder das Auslaufen eines wassergefährdenden Wärmeträgermittels zu einer Veränderung der Beschaffenheit des Wassers führen.
Genehmigungsverfahren
Erdwärmepumpen sind daher nach dem Wassergesetz erlaubnispflichtig. In Einzelfällen kann auch eine bergrechtliche Erlaubnis erforderlich sein, wenn durch die Leistungsgröße der Anlage von Auswirkungen auf Nachbargrundstücke auszugehen ist.
Im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens wird zwischen Standorten unterschieden, die im Hinblick auf den Schutz des Grundwassers als günstig, ungünstig oder sogar unzulässig beurteilt werden. Diese Standorte bzw. Gebiete sind in der Karte „Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung für die Errichtung von Erdwärmesonden in Hessen“ dargestellt und können über den nebenstehenden Link aufgerufen werden.
Für Erdwärmesonden und -kollektoren im privaten Bereich mit einer Heizleistung bis 30 kW wurde das Erlaubnisverfahren vereinfacht geregelt. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie hat hierzu einen Leitfaden aufgelegt, der von der nebenstehenden Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Ihren Antrag auf Erdwärmenutzung richten Sie bitte an das Umweltamt, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde.
Die erforderlichen Antragsunterlagen können Sie den untenstehenden Merkblättern entnehmen.
Im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens wird zwischen Standorten unterschieden, die im Hinblick auf den Schutz des Grundwassers als günstig, ungünstig oder sogar unzulässig beurteilt werden. Diese Standorte bzw. Gebiete sind in der Karte „Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung für die Errichtung von Erdwärmesonden in Hessen“ dargestellt und können über den nebenstehenden Link aufgerufen werden.
Für Erdwärmesonden und -kollektoren im privaten Bereich mit einer Heizleistung bis 30 kW wurde das Erlaubnisverfahren vereinfacht geregelt. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie hat hierzu einen Leitfaden aufgelegt, der von der nebenstehenden Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Ihren Antrag auf Erdwärmenutzung richten Sie bitte an das Umweltamt, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde.
Die erforderlichen Antragsunterlagen können Sie den untenstehenden Merkblättern entnehmen.