Erdwärmenutzung

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Erdwärme

Erdwärme und Geothermienutzung in Frankfurt am Main

Unter Erdwärme bzw. Geothermie versteht man die in der Erdkruste gespeicherte Energie, welche zur Wärme- und Stromerzeugung genutzt werden kann. Damit handelt es sich um eine regenerative Energiequelle, die eine wichtige Alternative zu der Nutzung von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas und Kohle darstellt.

Bohrung für eine Erdwärmeanlage
Bohrung für eine Erdwärmeanlage © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Andreas Schütz, Umweltamt

Grundlagen

Bei der Geothermie wird zwischen oberflächennaher und tiefer Geothermie unterschieden. Die oberflächennahe Geothermie reicht bis in eine Tiefe von 400 m. Mittels Sonden oder geothermischen Brunnenanlage in Kombination mit Wärmepumpen kann die im Untergrund enthaltene Energie nutzbar gemacht werden. Mit der Tiefengeothermie kann nach aktuellem Stand das Energiepotenzial aus bis zu 5000 m Tiefe genutzt werden.
In Frankfurt am Main kommt am häufigsten die oberflächennahe Geothermie mittels Erdwärmesonden zum Einsatz. Geothermische Brunnenanlagen sind grundsätzlich möglich, im Stadtgebiet Frankfurt bisher aber selten.


Genehmigungsverfahren

Bei der Installation von Erdwärmesonden kann es zu einer Verbindung von unterschiedlichen Grundwasserstockwerken oder zu einer Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit kommen. Diese Gefahr besteht auch bei dem Betrieb von Erdwärmesonden oder –Kollektoren durch den Wärmeentzug oder das Auslaufen eines wassergefährdenden Wärmeträgermediums.
Daher stellt die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesondenanlagen gemäß §§ 8, 9, 10 und 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung dar.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird unterschieden zwischen hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich günstigen und sensiblen sowie wasserwirtschaftlich unzulässigen Gebieten. In hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich günstigen Gebieten bestehen gegen Erdwärmenutzung i.d.R. keine Einwände, sofern rechtliche und technische Anforderungen eingehalten werden. In wasserwirtschaftlich und/oder hydrogeologisch sensiblen Gebieten ist eine Erdwärmenutzung nur unter bestimmten Bedingungen möglich. In wasserwirtschaftlich unzulässigen Gebieten (z.B. Wasserschutzzone IIIA) ist keine Erdwärmnutzung mittels Sonden möglich. Die jeweiligen Standortbedingungen können im Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchuHessenExternal Link) eingesehen werden. Ab einer Bohrtiefe von 100 m wird zudem die bergrechtliche Beurteilung der Bergbehörde notwendig.

Für Erdwärmesonden im privaten Bereich mit einer Heizleistung bis 30 kW wurde das Erlaubnisverfahren vereinfacht geregelt. Bei größeren Anlagen werden zusätzliche Anforderungen an Planung, Errichtung und Betrieb gestellt.

Weitere Informationen, wie zum Beispiel den Leitfaden für Erdwärmesondenanlagen, können Sie auf der Seite des HLNUG (Erdwärme/ GeothermieExternal Link) finden. Den Antrag auf Erdwärmenutzung richten Sie bitte an die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde. Die erforderlichen Antragunterlagen können Sie dem untenstehenden Merkblatt entnehmen.
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