Heilquellenschutzgebiet
Staatlich anerkannte Heilquellen können unter besonderen Schutz gestellt werden.
Grundlagen
Staatlich anerkannte Heilquellen können unter besonderen Schutz gestellt werden. In Heilquellenschutzgebieten können dadurch bestimmte Handlungen eingeschränkt oder verboten werden.
Heilquellenschutzgebiete in Frankfurt
Im Stadtgebiet Frankfurt am Main befindet sich zum Teil die Zone II des durch Verordnung festgesetzten Heilquellenschutzgebietes:
- Oberhessische Provinz (07.02.1929) Hessisches Regierungsblatt 03/1929 S.17