Trinkwasserschutzgebiete
Zum Schutz des Grundwassers können Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden, in denen bestimmte Handlungen eingeschränkt oder verboten sind.
Grundlagen
Zum Schutz des Grundwassers können Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden, in denen bestimmte Handlungen eingeschränkt oder verboten sind. Verunreinigungen und nachteilige Veränderungen, Gefahrenherde im Bereich der Gewinnungsanlagen und im Einzugsbereich der Trinkwasserschutzgebiete sollen damit ausgeschlossen werden.
Abhängig von Abstand und Grundwasser-Fließgeschwindigkeit zu den Entnahmestellen sind die Wasserschutzgebiete in unterschiedlich große Zonen I bis III unterteilt. Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde gibt Auskunft, ob ein Frankfurter Grundstück im Trinkwasserschutzgebiet liegt.
Ausgewiesene Trinkwasserschutzgebiete in Frankfurt
Folgende Trinkwasserschutzgebiete (TWS) betreffen Flächen im Stadtgebiet Frankfurt am Main und sind durch Verordnung festgesetzt:
- TWS "Stadtwald" (Verordnung vom 17.11.1997)
- TWS "Wasserwerk Berkersheimer Weg" (Verordnung vom 27.07.2011)
- Beantragt ist das Schutzgebiet "Praunheim II".