Grundwasserhaltungen
Kein Wasser in der Baustelle
Die temporäre Grundwasserhaltung ist bei Baumaßnahmen bisweilen notwendig. Die Durchführung von Grundwasserhaltungen ist jedoch erlaubnispflichtig. Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde stellt zur Orientierung ein Merkblatt (siehe zum Herunterladen unten) bereit.

Wann ist die Absenkung des Grundwasserspiegels erforderlich?
Während der Errichtung von Gebäuden ist immer dann eine Absenkung des Grundwassers erforderlich, wenn die Baugrube für den geplanten Keller, die Tiefgarage oder einen Fahrstuhl unterhalb des Grundwasserspiegels liegt oder das Grundwasser während der Baumaßnahme ansteigt und in die Baugrube bzw. die Baustelle eindringen kann. Die Absenkung ist zeitlich begrenzt, weshalb sie auch als temporäre Grundwasserhaltung bezeichnet wird.Wann anzeigen, wann beantragen?
Die Grundwasserhaltung ist ein Eingriff in das Grundwasser, durch den eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine Gefährdung der allgemeinen Wasserversorgung (Trinkwasserschutz) nicht ausgehen darf. Grundwasserhaltungen müssen immer beantragt werden und bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die rechtlichen Grundlagen regeln die Landesgesetze (Hessisches Wassergesetz – HWG) bzw. Bundesgesetze (Wasserhaushaltsgesetz – WHG).