Nutzungsgemeinschaft

Nutzungsgemeinschaft

Abfall und Müllentsorgung

Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern

Die Ernst-May-Siedlung in der Römerstadt in Heddernheim, (c) Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Maurer
Die Ernst-May-Siedlung in der Römerstadt in Heddernheim © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Maurer

Gelegentlich, gerade bei kleinen Haushalten, kommt es vor, dass selbst die kleinste Restmülltonne mit 80 Litern Fassungsvermögen zu groß ist. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, sich mit den Nachbarn zusammenzuschließen. Die beteiligten GrundstückseigentümerInnen bilden hierbei eine sogenannte Nutzungsgemeinschaft.

 

Wichtig ist, dass die Nutzungsgemeinschaft dabei sämtliche Mülltonnen gemeinsam nutzt; das heißt die Restmülltonne sowie die Biotonne, die Papiertonne und die Gelbe Tonne.

 

Für eine gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Um welche es sich hier konkret handelt, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur gemeinsamen Nutzung von Abfallbehältern. Über die Zulassung eines gemeinsamen Tonnenstandplatzes entscheidet das Umweltamt, auf schriftlichen Antrag der EigentümerInnen.

 

Sofern Sie einen gemeinsamen Tonnenstandplatz beantragen möchten, verwenden Sie bitte den Antragsvordruck mit dazugehörigem Beiblatt.

 

Hierbei ist es wichtig, dass bereits im Antrag auf gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern eine verantwortliche Person schriftlich benannt wird, die zukünftig als Kontakt für die gesamte Nutzungsgemeinschaft fungiert.

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