Vermüllung von Wohnungen – Was tun?
- Ihre Wohnung ist so voll mit Gegenständen, dass Sie selbst kaum noch Platz zum Leben haben?
- Sie machen sich Sorgen um ein Familienmitglied, das sich nicht von Gegenständen trennen kann, die Sie selbst als wert- oder nutzlos betrachten?
- Sie fühlen sich vom Müll in der Nachbarwohnung gestört und haben Angst, dass Ungeziefer angelockt wird?
- Sie möchten als Vermieterin oder Vermieter Ihr Wohneigentum schützen?
Wir informieren Sie, welche Hilfen Betroffene in Anspruch nehmen können, welche rechtlichen Grundlagen das Handeln der Stadt Frankfurt am Main bestimmen und was Sie als Vermieter:in oder Nachbar:in tun können:
- Eingliederungshilfe
Maßnahmen der Eingliederungshilfe können ergriffen werden, wenn die betroffene Person dies zulässt. Zu den Maßnahmen gehören betreutes Wohnen, hauswirtschaftliche Hilfen oder die Durchführung einer Grundreinigung. Finanziert werden sie durch die zuständigen Kostenträger wie Sozialamt, Landeswohlfahrtverband oder Pflegekasse, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen erteilt das jeweilige Sozialrathaus oder der Sozialpsychiatrische Dienst im Gesundheitsamt.
- Infektionsschutzgesetz
Sind Infektionskrankheiten zu befürchten, greift das Gesundheitsamt ein, beispielsweise wenn Müll von meldepflichtigen Krankheitserregern wie Typhus oder Cholera befallen ist. Bisher ist ein solcher Fall in Deutschland nicht aufgetreten.
Geruchsbelästigung, Ungeziefer- oder Madenbefall sowie verdorbene, verschimmelte oder gärende Lebensmittel sind keine konkreten Gründe für das Eingreifen des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz.
- Ordnungsrecht, Brandschutz, PsychKHG
Zwangsmaßnahmen können nur innerhalb der rechtlichen Grenzen vollzogen werden. Bei Eigen- oder Fremdgefährdung oder bei gravierender Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können solche Maßnahmen gegen den Willen der betroffenen Person eingeleitet werden.
- Mietrecht
Vermieter:innen und Hausmitbewohner:innen haben die Möglichkeit, bei einer vermüllten Wohnung den Zivilrechtsweg wegen Eigentums- oder Besitzbeeinträchtigung zu beantragen.
Kontakt
Sollten Sie Fragen oder Unterstützungsbedarf haben, stehen wir Ihnen für eine individuelle, ausführliche und vertrauensvolle Beratung und Klärung gerne zur Verfügung.
Telefon: 069 212 41855Internal Link
E-Mail: info.psychiatrie@stadt-frankfurt.deInternal Link
Außerhalb der Erreichbarkeit ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet.