Allgemeine Informationen
(von "hygieia" = griechische Göttin der Gesundheit)
Hygiene ist die Lehre von der Gesunderhaltung des Einzelnen und der Allgemeinheit, sie schließt die Vorbeugung gegen Gesundheitsschäden (Verhaltens- und Verhältnisprävention) als auch die Förderung der Gesundheit (Gesundheitsförderung) mit ein.
Die Gesundheitsämter haben den gesetzlichen Auftrag, "Übertragbare Krankheiten beim Menschen zu verhüten, … darüber zu wachen, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten werden…" (§ 1 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, HGöGD, 2007).
Dieses Gesetz und weitere gesetzliche Grundlagen für die Überwachungstätigkeit des Gesundheitsamtes, wie z.B. das Infektionsschutzgesetz, die Hessische Hygiene-Verordnung (Hygiene in medizinische Einrichtungen wie Kliniken und Arztpraxen), die Hessische Infektionshygieneverordnung (Hygiene in nichtmedizinischen Einrichtungen wie z.B. Tattoo- und Piercingstudios, Kosmetikstudios, Friseurbetriebe, Fußpflege), die Trinkwasserverordnung sowie die fachlichen Grundlagen für die Überwachung der Gesundheitsämter finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads" bzw. "weitere Informationen".
Das Gesundheitsamt in Frankfurt überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene in vielen Bereichen:
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Die Tätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst u.a. Beratung der Einrichtungen, regelmäßige Routineüberwachung, Begehungen aufgrund von Beschwerden oder besonderen Fragestellungen, Begutachtung von Bauplänen.
Die Routineüberwachung wird standardisiert durchgeführt und die Ergebnisse regelmäßig in den Jahresberichten der Hygieneabteilung und in fachlichen wissenschaftlichen Beiträgen zu Einzelthemen veröffentlicht.