FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Gewerbe, Erlaubnispflichtige

Zuständige Stelle

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Sofern Sie selbständig ein Gewerbe ausüben wollen, ist diese (gewerbliche) Betätigung in jedem Fall mit Beginn der Tätigkeit bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (Gewerberegister, siehe unter weitere Informationen) anzuzeigen.

Für einige Gewerbearten benötigen Sie jedoch darüber hinaus noch entsprechende Erlaubnisse oder Konzessionen, bevor Sie mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen dürfen.

Um Ihnen die Beantragung der gegebenenfalls erforderlichen Erlaubnisse zu erleichtern, haben wir Ihnen unter den folgenden Links einige wichtige Informationen zusammengestellt:

BewachungsgewerbeInternal Link

Geldspielgeräte, Warenspielgeräte, GeeignetheitsbestätigungInternal Link

HeilpraktikerInternal Link

Makler, Bauträger, BaubetreuerInternal Link 

PfandleiherInternal Link

Reisegewerbe, Wandergewerbe, SchaustellerInternal Link

SpielhallenInternal Link

Striptease, Table-Dance / Erlaubnis zur gewerblichen Zurschaustellung von PersonenInternal Link

Versteigerer, AuktionshäuserInternal Link

Bitte beachten Sie, dass in aller Regel neben den eigentlichen Antragsformularen noch andere wichtige Unterlagen einzureichen sind.

Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass mit Eingang Ihres Erlaubnisantrages Bearbeitungsgebühren entstehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Antragstellung mit den zuständigen Mitarbeitern/-innen telefonisch oder online über das Kontaktformular in Verbindung zu setzen!

Ein postalisches Antragsverfahren ist leider nicht möglich.

Gewerbeordnung

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