Wenn Sie Ihren Firmensitz in Frankfurt am Main haben und folgende Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben wollen, benötigen Sie von unserer Behörde eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung 'Bewachungsgewerbe'.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind Ihre
Zuverlässigkeit, eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK),
für Ihren Betrieb ausreichende Mittel oder Sicherheiten und der Nachweis einer
Haftpflichtversicherung (nach der Bewachungsverordnung).
Wer im
Angestelltenverhältnis Bewachungsaufgaben ausführt, benötigt keine eigene
Bewachungserlaubnis. Für diesen Personenkreis gilt jedoch folgendes: Der
Unternehmer ist verpflichtet, alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens
Bewachungsaufgaben ausführen sollen, vorher dem Ordnungsamt zu
melden.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema
Bewachungsgewerbe (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.)
wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch
das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Oft gesucht: GewerbescheinInternal Link
§ 34 Gewerbeordnung - Bewachungsgewerbe BewachungsgewerbeExternal Link