Wenn Sie Ihren Firmensitz in Frankfurt a.M. haben und das Geschäft
eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben wollen, benötigen Sie hierfür
eine entsprechende Erlaubnis.
Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann
ausüben, wenn Sie im Besitz dieser Erlaubnis sind.
Im Rahmen des
Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit notwendigen
Voraussetzungen erfüllen.
Dabei wird unter anderem hinterfragt, ob
Sie
Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen
geprüft werden, bis wir Ihnen schließlich Ihre Erlaubnis erteilen
können.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema
Pfandleihergewerbe (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.)
wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch
das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.