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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Pfandleiher

Zuständige Stelle

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Firmensitz in Frankfurt a.M. haben und das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben wollen, benötigen Sie hierfür eine entsprechende Erlaubnis.

Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie im Besitz dieser Erlaubnis sind.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Dabei wird unter anderem hinterfragt, ob Sie

  • die zur Ausübung des Pfandleihergewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
  • die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten besitzen,
  • die nach § 8 der Pfandleiherverordnung erforderliche Versicherung abgeschlossen haben. 

Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen geprüft werden, bis wir Ihnen schließlich Ihre Erlaubnis erteilen können.

Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Pfandleihergewerbe (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Gewerbeordnung Pfandleiher

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