Wenn Sie in Frankfurt a.M. gewerblich Personen zur Schau stellen
wollen (z.B. Striptease Darbietungen, Table-Dance o.ä.), brauchen Sie hierfür
eine Erlaubnis (§ 33 a Gewerbeordnung).
Daneben kann es unter Umständen
erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung)
eingeholt werden müssen.
Hierbei sollten Sie beachten, dass, abhängig von
dem konkreten, von Ihnen ins Auge gefassten Objekt und/oder Ihres detaillierten
Betriebskonzeptes, die von Ihnen beantragte Erlaubnis erst nach der Vorlage und
Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden
kann.
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass sich die zu erfüllenden
Anforderungen
grundsätzlich bei jedem Objekt unterscheiden können.
Sie
dürfen Ihr Gewerbe erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Erlaubnis
sind.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema
Schaustellung von Personen (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.)
wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch
das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.