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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Striptease, Table-Dance / Erlaubnis zur gewerblichen Zurschaustellung von Personen

Zuständige Stelle

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Frankfurt a.M. gewerblich Personen zur Schau stellen wollen (z.B. Striptease Darbietungen, Table-Dance o.ä.), brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis (§ 33 a Gewerbeordnung).

Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

Hierbei sollten Sie beachten, dass, abhängig von dem konkreten, von Ihnen ins Auge gefassten Objekt und/oder Ihres detaillierten Betriebskonzeptes, die von Ihnen beantragte Erlaubnis erst nach der Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.

Berücksichtigen Sie bitte auch, dass sich die zu erfüllenden Anforderungen

  • an Sie als Gewerbetreibende,
  • an Ihr Betriebskonzept und/oder
  • an die von Ihnen ausgesuchten Betriebsräume

grundsätzlich bei jedem Objekt unterscheiden können.

Sie dürfen Ihr Gewerbe erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Erlaubnis sind.

Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Schaustellung von Personen (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

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