Wenn Sie Ihren Firmensitz in Frankfurt a.M. haben und gewerbsmäßig
fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern
(Versteigerergewerbe) wollen, benötigen Sie hierfür eine entsprechende
Erlaubnis.
Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie in
Besitz dieser Erlaubnis sind.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird
überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit notwendigen Voraussetzungen
erfüllen.
Anforderungen:
Unter anderem wird hinterfragt, ob Sie die zur Ausübung Ihres
Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen
geprüft werden, bis wir Ihnen schließlich Ihre Erlaubnis erteilen können.
Weitere Informationen:
GewerbescheinInternal Link
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