Heilpraktikerüberprüfung
Wenn Sie in Frankfurt am Main die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beantragt werden kann:
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main. Das Anmeldeformular sowie Informationen zur Heilpraktikerprüfung finden Sie unter "Anträge/Formulare" sowie weitergehende Informationen unter "Was sollte ich noch wissen?".
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Praxisanmeldung von selbständigen / freiberuflichen nichtärztlichen Heilberufen (Niederlassung)
Für die Anmeldung oder Änderungsanzeige verwenden Sie bitte das vorgesehene Meldeformular des Gesundheitsamtes unter "Anträge/Formulare".
Sie dürfen die Heilkunde erst dann ausüben, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Heilpraktiker-Erlaubnis sind.
Weitere Informationen zur Anmeldung und Änderungsanzeigen finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen?".
Informationen zur Hygiene in Arzt-, Zahnarzt- und Heilpraktikerpraxen in Frankfurt am Main sowie Informationen über Berufe im Gesundheitswesen finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen?"