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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Makler, Bauträger, Baubetreuer

Zuständige Stelle

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Firmensitz in Frankfurt a.M. haben und ein Gewerbe als Makler, Bauträger oder Baubetreuer (§ 34 c Gewerbeordnung) ausüben wollen, benötigen Sie hierfür eine entsprechende Erlaubnis.

Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Erlaubnis sind.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

Unter anderem wird hinterfragt, ob Sie die zur Ausübung Ihres Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. 

Was sollte ich noch wissen?

Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen geprüft werden, bis wir Ihnen schließlich Ihre Erlaubnis erteilen können.

Gewerbeordnung Makler und Bauträger

Bemerkungen

Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Makler- und Bauträgergewerbe (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

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