Wenn Sie Ihren Firmensitz in Frankfurt a.M. haben und ein Gewerbe
als Makler, Bauträger oder Baubetreuer (§ 34 c Gewerbeordnung) ausüben wollen,
benötigen Sie hierfür eine entsprechende Erlaubnis.
Sie dürfen Ihre
Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Erlaubnis sind.
Im
Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit
notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Unter anderem wird hinterfragt, ob Sie die zur Ausübung Ihres Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen geprüft werden, bis wir Ihnen schließlich Ihre Erlaubnis erteilen können.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Makler- und Bauträgergewerbe (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Auch interessant: Gewerbesteuer