FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Reisegewerbe / Wandergewerbe / Schausteller

Zuständige Stelle
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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Reisegewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierfür in der Regel eine von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellte, bundesweit gültige Reisegewerbekarte.

Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Reisegewerbekarte sind.

Ein Reisegewerbe üben Sie aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung entweder

  • ausserhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder
  • ohne gewerbliche Niederlassung

selbständig Waren anbieten oder Bestellungen vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen.

Eine Erlaubnis für Reisegewerbe benötigen Sie ebenfalls für selbständig unterhaltende Tätigkeit als Schausteller.

Jeder der ein Reisegewerbe ausüben möchte, benötigt eine eigene Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte ist nicht übertragbar!

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit erforderliche Voraussetzungen erfüllen.

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Reisegewerbe (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Gewerbeordnung Reisegewerbe

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