Wenn Sie in Frankfurt a.M. gewerblich Geld- oder Warenspielgeräte
(mit Gewinnmöglichkeit) aufstellen wollen, brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis
(Aufstellerlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung). Darüber hinaus benötigen
Sie für jeden Aufstellort Ihrer Geräte eine
Geeignetheitsbestätigung.
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit dürfen Sie
auch ohne Aufstellerlaubnis betreiben.
Sie dürfen die Spielgeräte mit
Gewinnmöglichkeit erst dann aufstellen, wenn Sie in Besitz der erforderlichen
Erlaubnis sind.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum
Thema Aufstellerlaubnisse für Spielgeräte (Genehmigungsverfahren,
Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen
telefonisch oder online durch das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur
Verfügung.
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