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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Geldspielgeräte

Zuständige Stelle

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Frankfurt a.M. gewerblich Geld- oder Warenspielgeräte (mit Gewinnmöglichkeit) aufstellen wollen, brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis (Aufstellerlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung). Darüber hinaus benötigen Sie für jeden Aufstellort Ihrer Geräte eine Geeignetheitsbestätigung.

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit dürfen Sie auch ohne Aufstellerlaubnis betreiben.

Sie dürfen die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erst dann aufstellen, wenn Sie in Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind.

Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Aufstellerlaubnisse für Spielgeräte (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

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