Sofern Sie selbständig ein Gewerbe ausüben wollen, ist diese (gewerbliche) Betätigung in jedem Fall mit Beginn der Tätigkeit bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (Gewerberegister, siehe unter weitere Informationen) anzuzeigen.
Für einige Gewerbearten benötigen Sie jedoch darüber hinaus noch entsprechende Erlaubnisse oder Konzessionen, bevor Sie mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen dürfen.
Um Ihnen die Beantragung der gegebenenfalls erforderlichen Erlaubnisse zu erleichtern, haben wir Ihnen unter den folgenden Links einige wichtige Informationen zusammengestellt:
BewachungsgewerbeInternal Link
Geldspielgeräte, Warenspielgeräte, GeeignetheitsbestätigungInternal Link
Makler, Bauträger, BaubetreuerInternal LinkReisegewerbe, Wandergewerbe, SchaustellerInternal Link
Striptease, Table-Dance / Erlaubnis zur gewerblichen Zurschaustellung von PersonenInternal Link
Versteigerer, AuktionshäuserInternal Link
Bitte beachten Sie, dass in aller Regel neben den eigentlichen Antragsformularen noch andere wichtige Unterlagen einzureichen sind.
Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass mit Eingang Ihres Erlaubnisantrages Bearbeitungsgebühren entstehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Antragstellung mit den zuständigen Mitarbeitern/-innen telefonisch oder online über das Kontaktformular in Verbindung zu setzen!
Ein postalisches Antragsverfahren ist leider nicht möglich.