Die folgenden Dienstleistungen rund um den Führerschein,
können Sie in den Bürgerämtern in Anspruch nehmen. Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache nötig. Einen Führerschein-Erstantrag können Sie online einreichen (Online-AntragExternal Link).
Sollte die von Ihnen gewünschte Dienstleistung in der untenstehenden Auflistung nicht aufgeführt sein, bitten wir Sie, sich über die Seite der FührerscheinstelleInternal Link zu informieren.
Biometrische Lichtbilder für Führerscheinanträge können nicht im Bürgeramt erstellt werden! |
Führerschein – Ersterteilung, ErstantragInternal Link
- Sie können den Führerschein-Erstantrag digital einreichen: Online-AntragExternal Link
- Sie besitzen bisher noch keine
Fahrerlaubnis und beantragen Ihren ersten deutschen Führerschein.
- Achtung: Ersterteilungen der
Führerscheinklasse D (Bus) können nur bei der FührerscheinstelleInternal Link beantragt
werden.
- Wenn Sie stattdessen einen
ausländischen Führerschein in einen deutschen Kartenführerschein umschreiben
wollen, wenden Sie sich bitte an die FührerscheinstelleInternal Link.
Führerschein ab 17, Begleitetes FahrenInternal Link
- Sie besitzen bisher noch keine
Fahrerlaubnis und wollen bereits im Alter von 17 Jahren in Begleitung Auto
fahren. Dazu können Sie einen Führerschein-Erstantrag auf begleitetes Fahren
stellen (BF 17).
Führerschein – ErweiterungInternal Link
- Sie besitzen bereits eine
Fahrerlaubnis und möchten nun durch das Ablegen einer Prüfung eine weitere
Klasse erwerben.
- Achtung: Erweiterungen auf
Führerscheinklasse D und DE (Bus) sowie auf Führerscheinklasse B 96 und B196
können nur bei der Führerscheinstelle beantragt werden.
Euro-Führerschein, Erneuerung Kartenführerschein/UmstellungInternal Link
- Seit dem 19.01.2013 gibt es einen
einheitlichen EU-Kartenführerschein. Wenn Sie noch einen Papierführerschein
(grau/rosa) oder alten Kartenführerschein (ausgestellt zwischen dem 01.01.1999
und dem 18.01.2013) besitzen, können Sie die entsprechende Umstellung in einem unserer Bürgerämter beantragen.
- Bis zum 19.01.2033 sollen alle Fahrerlaubnisinhaber*innen in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Der Zeitraum für den Umtausch wird nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr des Führerscheindokumentes gestaffelt. Bitte klicken Sie auf die Überschrift, um ausführlichere Informationen zu erhalten.
Umtausch FührerscheinInternal Link
- Sie besitzen bereits einen neuen
EU-Karten-Führerschein und wollen diesen gegen einen neuen
EU-Karten-Führerschein umtauschen (z.B. Namensänderung, Bildwechsel, alter Führerschein unleserlich oder beschädigt).
- Bei Namensänderung und Umzug
besteht keine Verpflichtung zum Umtausch.
Führerschein – Diebstahl/VerlustInternal Link
- Wenn Ihr Führerschein verloren
gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie unverzüglich einen
Ersatzführerschein beantragen.
Internationaler FührerscheinInternal Link
- In bestimmten, meist
außereuropäischen Ländern, wird zusätzlich zum nationalen ein Internationaler
Führerschein benötigt.
- Der Internationale Führerschein ist ein
Zusatzführerschein zur Fahrerlaubnis mit Übersetzung in mehrere Sprachen und hat
eine Gültigkeit von drei Jahren.
- Um einen Internationalen Führerschein
beantragen zu können, müssen Sie bereits im Besitz des neuen
EU-Kartenführerscheins sein, oder diesen mit beantragen.
- Die Antragstellung sollte mindestens 5 Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt erfolgen. Bei kurzfristiger Antragstellung muss der Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden. In diesen Fällen können erhebliche Mehrkosten nicht vermieden werden.