FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Fahrerlaubnis / Führerschein

Führerscheinangelegenheiten im Bürgeramt

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (ungeachtet dessen, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Die folgenden Dienstleistungen rund um den Führerschein, können Sie in den Bürgerämtern in Anspruch nehmen. Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache nötig.

Sollte die von Ihnen gewünschte Dienstleistung in der untenstehenden Auflistung nicht aufgeführt sein, bitten wir Sie, sich über die Seite der FührerscheinstelleInternal Link zu informieren.

Biometrische Lichtbilder für Führerscheinanträge können nicht im Bürgeramt erstellt werden! 

 


Führerschein – Ersterteilung, ErstantragInternal Link

  • Sie besitzen bisher noch keine Fahrerlaubnis und beantragen Ihren ersten deutschen Führerschein.
  • Achtung: Ersterteilungen der Führerscheinklasse D (Bus) können nur bei der FührerscheinstelleInternal Link beantragt werden.
  • Wenn Sie stattdessen einen ausländischen Führerschein in einen deutschen Kartenführerschein umschreiben wollen, wenden Sie sich bitte an die FührerscheinstelleInternal Link.

Führerschein ab 17, Begleitetes FahrenInternal Link

  • Sie besitzen bisher noch keine Fahrerlaubnis und wollen bereits im Alter von 17 Jahren in Begleitung Auto fahren. Dazu können Sie einen Führerschein-Erstantrag auf begleitetes Fahren stellen (BF 17).

Führerschein – ErweiterungInternal Link

  • Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten nun durch das Ablegen einer Prüfung eine weitere Klasse erwerben.
  • Achtung: Erweiterungen auf Führerscheinklasse D und DE (Bus) sowie auf Führerscheinklasse B 96 und B196 können nur bei der Führerscheinstelle beantragt werden.

Euro-Führerschein, Erneuerung Kartenführerschein/UmstellungInternal Link

  • Seit dem 19.01.2013 gibt es einen einheitlichen EU-Kartenführerschein. Wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau/rosa) oder alten Kartenführerschein (ausgestellt zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013) besitzen, können Sie die entsprechende Umstellung in einem unserer Bürgerämter beantragen.
  • Bis zum 19.01.2033 sollen alle Fahrerlaubnisinhaber*innen in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Der Zeitraum für den Umtausch wird nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr des Führerscheindokumentes gestaffelt. Bitte klicken Sie auf die Überschrift, um ausführlichere Informationen zu erhalten.

Umtausch FührerscheinInternal Link

  • Sie besitzen bereits einen neuen EU-Karten-Führerschein und wollen diesen gegen einen neuen EU-Karten-Führerschein umtauschen (z.B. Namensänderung, Bildwechsel, alter Führerschein unleserlich oder beschädigt).
  • Bei Namensänderung und Umzug besteht keine Verpflichtung zum Umtausch.

Führerschein – Diebstahl/VerlustInternal Link

  • Wenn Ihr Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie unverzüglich einen Ersatzführerschein beantragen.

Internationaler FührerscheinInternal Link

  • In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird zusätzlich zum nationalen ein Internationaler Führerschein benötigt.
  • Der Internationale Führerschein ist ein Zusatzführerschein zur Fahrerlaubnis mit Übersetzung in mehrere Sprachen und hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
  • Um einen Internationalen Führerschein beantragen zu können, müssen Sie bereits im Besitz des neuen EU-Kartenführerscheins sein, oder diesen mit beantragen.
  • Die Antragstellung sollte mindestens 5 Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt erfolgen. Bei kurzfristiger Antragstellung muss der Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden. In diesen Fällen können erhebliche Mehrkosten nicht vermieden werden.

Was sollte ich noch wissen?

Fertiggestellte Führerscheine werden Ihnen nach Hause geschickt.

 

Alle Schlüsselzahlen für Ihren Führerschein im Überblick: Anlage 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)External Link

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