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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben, gehen Sie zur Antragstellung bitte direkt zu den Bürgerämtern oder Meldestellen.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Seit dem 01.01.2017 kann die Erteilung der Fahrerlaubnis frühsten 6 Monate vor dem vorgesehen Mindestalter beantragt werden.
15 Jahre bei der Klasse AM
16 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A1, T, L
17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1, C1E
21 Jahre bei den Klassen C, CE, D1, D1E,
24 Jahre bei den Klassen A, D, DE
Die Liste ist nicht abschließend. Die vollständige Liste für das Mindestalter von Fahrerlaubnisklassen ist unter § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nachlesbar.
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen. Der Führerschein wird nach bestandener Führerscheinprüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.
Ausnahme
Erweiterungen auf Führerscheine der D-Klassen (Bus) können nur bei der Führerscheinstelle beantragt werden.
Die Verwaltungsgebühr beträgt € 44,70.