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Fahrerlaubnis / Führerschein

Internationaler Führerschein

Führerschein, Internationaler

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Der Internationale Führerschein wird für Fahrten außerhalb der EU-Staaten empfohlen. In Touristengebieten der Vereinigten Staaten und in der Schweiz genügt regelmäßig der deutsche nationale Führerschein. Bei Fahrten in Asien, Afrika, Lateinamerika und den osteuropäischen Staaten ist die Ausstellung immer erforderlich.

Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheins beträgt 3 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Nachdem sich die gesetzlichen Grundlagen zum Erhalt eines Internationalen Führerscheins geändert haben, kann dieser nur noch an InhaberInnen von Scheckkarten-Führerscheinen ausgegeben werden. Sofern Sie noch einen Papierführerschein besitzen, muss vor Ausgabe des Internationalen Führerscheins der nationale Papierführerschein in einen Scheckkarten-Führerschein umgetauscht werden.

Anträge auf Ausstellung des Internationalen Führerscheins können bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt (siehe Unterstützende Institutionen) gestellt werden.

Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei gleichzeitigem Umtausch des nationalen Führerscheins kann nur persönlich beantragt werden. Eine Bevollmächtigung Dritter ist hier nicht möglich.

Die Antragstellung sollte mindestens 5 Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt erfolgen. Bei kurzfristiger Antragstellung muss der Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden. In diesen Fällen können erhebliche Mehrkosten nicht vermieden werden.

 
Versendung

Sofern Ihnen d. neue(n) Führerschein(e) nach Hause übersandt werden soll(en), muss der bisherige Führerschein bei Antragstellung abgegeben werden. Für den Zeitraum der Bearbeitung wird dann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Hierfür werden zusätzliche Gebühren in Höhe von € 5,10 erhoben. Da die Ausstellung vorläufiger Führerscheine der Führerscheinstelle vorbehalten ist, kann die Antragstellung dann nur dort erfolgen.


Voraussetzungen

Sie müssen über einen Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main verfügen.

Sofern hier nur ein Nebenwohnsitz besteht, ist gleichzeitig eine Zustimmungserklärung nach § 73 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von der Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes einzureichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und
    keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine 
    Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,- € erforderlich. Bei Angehörigen 
    eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
  • Sofern noch kein Führerschein im Scheckkartenformat vorhanden ist, werden 2 
    biometrische Passbilder (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung) benötigt. Wenn Sie 
    bereits in Besitz eines Kartenführerscheines sind, genügt 1 biometrisches 
    Passbild
  • Nationaler Führerschein
  • Karteikartenabschrift, sofern der vorliegende Papierführerschein nicht von der 
    Führerscheinstelle Frankfurt am Main ausgestellt wurde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt € 46,60 (€ 16,30 für den Internationalen Führerschein sowie € 30,30 für den Umtausch des Nationalen Papierführerscheins).

Was sollte ich noch wissen?

Karteikartenabschrift für die Antragstellung in Frankfurt am Main

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Sie sind im Besitz eines Kartenführerscheins, so entfällt die Vorlage der Karteikartenabschrift, da die Daten im automatisierten Verfahren durch das Kraftfahrt-Bundesamt bereit gestellt werden.

Für Ihr Antragsverfahren wird nur dann eine Karteikartenabschrift im Original benötigt, wenn Ihr letzter Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde Frankfurt am Main ausgestellt wurde und der bisherige Führerschein ein Papierdokument (rosa oder grau) ist. Die Karteikartenabschrift darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

In der Regel genügt ein Telefonanruf bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat. Die Rufnummer finden Sie im Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes in der rechten Spalte.

Auch oft gesucht: MeldebescheinigungInternal Link


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