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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Der Internationale Führerschein wird für Fahrten außerhalb der
EU-Staaten empfohlen. In Touristengebieten der Vereinigten Staaten und in der
Schweiz genügt regelmäßig der deutsche nationale Führerschein. Bei Fahrten in
Asien, Afrika, Lateinamerika und den osteuropäischen Staaten ist die Ausstellung
immer erforderlich.
Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheins
beträgt 3 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Nachdem sich die
gesetzlichen Grundlagen zum Erhalt eines Internationalen Führerscheins geändert
haben, kann dieser nur noch an InhaberInnen von Scheckkarten-Führerscheinen
ausgegeben werden. Sofern Sie noch einen Papierführerschein besitzen, muss vor
Ausgabe des Internationalen Führerscheins der nationale Papierführerschein in
einen Scheckkarten-Führerschein umgetauscht werden.
Anträge auf
Ausstellung des Internationalen Führerscheins können bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt (siehe Unterstützende Institutionen) gestellt
werden.
Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei
gleichzeitigem Umtausch des nationalen Führerscheins kann nur
persönlich beantragt werden. Eine Bevollmächtigung Dritter ist hier
nicht möglich.
Die Antragstellung sollte mindestens 5
Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt erfolgen. Bei kurzfristiger
Antragstellung muss der Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden. In diesen Fällen können
erhebliche Mehrkosten nicht vermieden werden.
Versendung
Sofern Ihnen d. neue(n) Führerschein(e) nach Hause übersandt werden soll(en), muss der bisherige Führerschein bei Antragstellung abgegeben werden. Für den Zeitraum der Bearbeitung wird dann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Hierfür werden zusätzliche Gebühren in Höhe von € 5,10 erhoben. Da die Ausstellung vorläufiger Führerscheine der Führerscheinstelle vorbehalten ist, kann die Antragstellung dann nur dort erfolgen.
Sie müssen über einen Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main verfügen.
Sofern hier nur ein Nebenwohnsitz besteht, ist gleichzeitig eine Zustimmungserklärung nach § 73 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von der Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes einzureichen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt € 46,60 (€ 16,30 für den Internationalen Führerschein sowie € 30,30 für den Umtausch des Nationalen Papierführerscheins).
Karteikartenabschrift für die Antragstellung in Frankfurt am Main
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen
Fahrerlaubnisregister und gibt Auskunft über Ihre persönlichen
Fahrerlaubnisdaten. Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Sie sind im Besitz
eines Kartenführerscheins, so entfällt die Vorlage der Karteikartenabschrift, da
die Daten im automatisierten Verfahren durch das Kraftfahrt-Bundesamt bereit
gestellt werden.
Für Ihr Antragsverfahren wird nur dann eine
Karteikartenabschrift im Original benötigt, wenn Ihr letzter Führerschein nicht
von der Fahrerlaubnisbehörde Frankfurt am Main ausgestellt wurde und der
bisherige Führerschein ein Papierdokument (rosa oder grau) ist. Die
Karteikartenabschrift darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate
sein.
In der Regel genügt ein Telefonanruf bei der Fahrerlaubnisbehörde,
die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat. Die Rufnummer finden Sie im
Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes in der rechten Spalte.
Auch oft gesucht: MeldebescheinigungInternal Link