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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Bis zum 19. Januar 2033 sollen
alle Fahrerlaubnisinhaber*innen in der EU einen Führerschein nach
gleichem Standard besitzen. Der Zeitraum für den Umtausch wurde nach
Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes gestaffelt.
Papierführerscheine, die bis
einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des/der Fahrerlaubnisinhabers/-inhaberin |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 - 1958 |
19. Juli 2022 |
1959 - 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 und später | 19. Januar 2025 |
Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 (bis einschl. 18. Januar 2013) ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 - 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache auf dem Bürgeramt erforderlich.
Was bedeuten die Auflagen (Schlüsselzahlen) im
Kartenführerschein?
Eine Liste von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein finden Sie unter Fahrerlaubnis-VO SchlüsselzahlenExternal Link
Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringen sind:
Die Verwaltungsgebühr im Rahmen
des Pflichtumtauschs beläuft sich auf 30,30 Euro.
Der Führerschein wird nach Hause gesendet. Der bisherige Führerschein wird bei
Antragstellung mit einer Befristung versehen.