Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben, gehen Sie für die Antragstellung bitte direkt zu den Bürgerämtern oder Meldestellen.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Seit dem 01.01.2017 kann die Erteilung der Fahrerlaubnis frühsten 6 Monate vor dem vorgesehen Mindestalter beantragt werden.
15 Jahre bei der Klasse AM
16 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A1, T, L
17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1, C1E
21 Jahre bei den Klassen C, CE, D1, D1E,
24 Jahre bei den Klassen A, D, DE
Die Liste ist nicht abschließend. Die vollständige Liste für das Mindestalter von Fahrerlaubnisklassen ist unter § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nachlesbar.
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen. Der Führerschein wird nach bestandener Führerscheinprüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt.
Ausnahme:
Führerscheine der D-Klassen (Bus) können nur bei der Führerscheinstelle beantragt werden.
Die Verwaltungsgebühr beträgt € 44,70.
Führerschein-Ersterteilung, Antrag (pdf , 105KB)Download Link
+++ Neu +++ Jetzt Antrag online stellen +++ kein Vor-Ort-Termin bei der Führerschein-Stelle mehr erforderlich:
Antrag zum Erwerb eines Führerscheins (ekom21.de)External Link