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Fahrerlaubnis / Führerschein

Führerschein - Ersterteilung, Erstantrag

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben, gehen Sie für die Antragstellung bitte direkt zu den Bürgerämtern oder Meldestellen.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Seit dem 01.01.2017 kann die Erteilung der Fahrerlaubnis frühsten 6 Monate vor dem vorgesehen Mindestalter beantragt werden.

15 Jahre bei der Klasse AM

16 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A1, T, L

17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17

18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1, C1E

21 Jahre bei den Klassen C, CE, D1, D1E,

24 Jahre bei den Klassen A, D, DE

Die Liste ist nicht abschließend. Die vollständige Liste für das Mindestalter von Fahrerlaubnisklassen ist unter § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nachlesbar.

Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen. Der Führerschein wird nach bestandener Führerscheinprüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt.

Ausnahme:

Führerscheine der D-Klassen (Bus) können nur bei der Führerscheinstelle beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
  • Fahrschulantrag 'Führerschein - Ersterteilung' (siehe Formulare),
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest (für Pkw und Motorrad) bzw.
  • Schulung in Erster Hilfe

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt € 44,70.

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