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Fahrerlaubnis / Führerschein

Führerschein - Diebstahl/Verlust

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Am 01.01.1999 wurde der EURO-Führerschein (Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein behält weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit. Wurde dieses Dokument gestohlen oder ist verloren gegangen, sollte – nach Ablauf von 4 Wochen - die Ersatzausstellung bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt beantragt werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
  • Karteikartenabschrift, sofern Sie Inhaber eines Papierführerscheins (grau oder rosa) sind, der nicht von der Führerscheinstelle Frankfurt am Main ausgestellt wurde.  
  • 1 biometrisches Passbild (35x45mm) ohne Kopfbedeckung
  • bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlsanzeige der aufnehmenden Polizeidienststelle 

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 45,60 €

Was sollte ich noch wissen?

Es besteht die Möglichkeit, eine erneute Vorsprache zur Abholung des Führerscheins zu vermeiden, indem Ihnen der Führerschein nach Hause übersandt wird. Dieser Zusatzservice ist nach Diebstahl und Verlust kostenfrei. Sofern Sie den Versand wünschen, geben Sie dies bitte bei der Antragstellung an.

Sollten Sie das 50. Lebensjahr demnächst erreichen bzw. dieses bereits erreicht haben und das gestohlene oder verlorene Dokument war noch im Papierformat (letztes Führerscheindokument war vor dem 01.01.1999 ausgestellt worden) hergestellt, dann schauen Sie bitte in der Rubrik „Zwangsumtausch“ nach, ob Sie noch weitere Unterlagen (z. B. allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis) benötigen. 

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