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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Am 01.01.1999 wurde der EURO-Führerschein (Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein behält weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit. Wurde dieses Dokument gestohlen oder ist verloren gegangen, sollte – nach Ablauf von 4 Wochen - die Ersatzausstellung bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt beantragt werden.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringen sind:
Verwaltungsgebühr: 45,60 €
Es besteht die Möglichkeit, eine erneute Vorsprache zur Abholung des
Führerscheins zu vermeiden, indem Ihnen der Führerschein nach Hause übersandt
wird. Dieser Zusatzservice ist nach Diebstahl und Verlust kostenfrei. Sofern Sie den Versand wünschen, geben Sie dies
bitte bei der Antragstellung an.
Sollten Sie das 50. Lebensjahr demnächst
erreichen bzw. dieses bereits erreicht haben und das gestohlene
oder verlorene Dokument war noch im Papierformat (letztes Führerscheindokument
war vor dem 01.01.1999 ausgestellt worden) hergestellt, dann schauen Sie bitte
in der Rubrik „Zwangsumtausch“ nach, ob Sie noch
weitere Unterlagen (z. B. allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches
Zeugnis) benötigen.