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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Die Begleitperson (mind. eine Person) muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen gültigen deutschen oder EU-Führerschein für Pkws haben und nicht mehr als 1 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Begleiten darf jede Person, die d. Jugendliche benennt und von einem Erziehungsberechtigten als Begleitung akzeptiert wird.
Auf Wunsch wird nach dieser Zeit der 'normale' Führerschein zeitnah zum 18. Geburtstag nach Hause geschickt. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für Selbstabholer liegt der Kartenführerschein im Servicezentrum Rund ums Auto (nicht Bürgeramt) zu den Öffnungszeiten zur Entgegennahme bereit. Die Aushändigung ist ausschließlich unter Vorlage des gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis bzw. Reisepass) möglich.
Zur Antragstellung (frühestens im Alter von 16 Jahren und 6 Monaten) ist die persönliche Vorsprache der jugendlichen Person im Bürgeramt erforderlich. Diese muss ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 61,80 €, wenn nur eine begleitende Person benannt wird, für jede weitere begleitende Person fallen je 8,40 € zusätzliche Gebühr an.