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Führerschein

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Er ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Seit dem 19.01.2013 gibt es in Europa einen einheitlichen Führerschein im EC-Kartenformat. 

Die Führerscheinstelle Frankfurt am Main bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz Frankfurt am Main einen umfangreichen Service rund um den Führerschein, von der Ersterteilung über die Erweiterung bis hin zur Neuerteilung nach Entzug/Verzicht. Hier sind Sie auch bei Fragen zur Personenbeförderung (D-Klasse / Führerschein zur Fahrgastbeförderung) und über Taxi- und Mietwagenkonzessionen an der richtigen Stelle.

Gültigkeit der Fahrerlaubnis/des Führerscheins

Alle ab 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine entsprechen dem einheitlichen Muster der Europäische Union und werden auf 15 Jahre befristet. Befristet wird jedoch lediglich die Geltungsdauer des Führerscheindokuments, nicht die der Fahrerlaubnis. Bestimmte Fahrerlaubnisse (z.B. C- und D-Klassen) werden nur befristet erteilt und bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen verlängert (siehe unten).

Bis zum 19.01.2033 sollen alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und –inhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard mit einer 15-jährigen Befristung besitzen. Das betrifft nicht die Fahrerlaubnis, lediglich das Dokument. Der Zeitraum für den Umtausch wird nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr des Führerscheindokumentes gestaffelt. Lediglich Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind von der vorgezogenen Umtausch bis 2033 ausgenommen.

Ob und wann Sie davon betroffen sind, können Sie den beiden nachfolgenden Tabellen entnehmen (entsprechend der Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung / Fundstelle: BGBl. I 2019, 222). Es wird wie folgt unterschieden:

 1.) Führerscheindokumente (Papier) bis einschl. 31.12.1998 ausgestellt - Umtauschpflicht nach Geburtsjahr
 2.) Führerscheindokumente (Karte) ab 01.01.1999 bis einschl. 18.01.2013 - Tausch nach Ausstellungsjahr

zu 1.) Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Juli 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

zu 2.) Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 (bis einschließlich 18. Januar 2013) gestellt worden sind: 

Austellungsjahr des Führerscheindokuments Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Telefonische Anfragen

Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Fragen zum Antragsverfahren und zu Neuerteilungen der Fahrerlaubnis (nach Entzug oder Verzicht) grundsätzlich nur während einer persönlichen Vorsprache geklärt und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht telefonisch beantwortet werden.

Individuelle Informationen, auch zu den verschiedenen Antragsarten, finden sie unter "Alle Leistungen in der Übersicht A-Z" auf der rechten Seite.

 

Führerschein ab 2013

Führerscheinklassen NEU

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führerschein
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht von der Stadt Frankfurt am Main erteilt wurde, setzen Sie sich bitte mit der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung, um eine Karteikartenabschrift zur Umstellung der Fahrerlaubnis anzufordern. Geben Sie der Fahrerlaubnisbehörde bitte folgende E-Mail-Adresse für die Übersendung: fuehrerscheinstelle@stadt-frankfurt.de oder Fax: 069/212-9742334

Welche Gebühren fallen an?

Kosten für die Umstellung: 30,30 Euro

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