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Fahrerlaubnis / Führerschein

Führerschein auf Probe

Probeführerschein

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
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Hotline Führerscheinstelle
Fax
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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird gleichzeitig eine 2-jährige Probezeit festgelegt. Bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeit ist die Durchführung eines Aufbauseminars für verkehrsauffällige Fahranfänger - ASF - (Liste der anerkannten Moderatoren siehe unter weitere Informationen) notwendig. Es handelt sich um ein Verkehrsseminar, welches in Gruppen durchgeführt wird und aus 4 theoretischen Sitzungen und einer Fahrprobe besteht (keine Prüfung!). Letztgenanntes dient nur der Fahrbeobachtung.

Sofern ein derartiger Kurs angeordnet werden muss, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. 

 

Sofern es nach diesem Kurs zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kommt, erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass der Führerschein bei der nächsten Auffälligkeit mit einer 3-monatigen Sperrfrist entzogen werden muss. Außerdem besteht die Möglichkeit, freiwillig an einer Verkehrspsychologischen Beratung (Liste der anerkannten Berater siehe Moderatorenliste) teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um ein Einzelseminar bei einem erfahrenen Verkehrspsychologen. Nach Vorlage der Kursbescheinigung werden 2 Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) gutgeschrieben.

Aufbauseminare für Fahranfängerinnen und -anfänger nach § 2 a StVG (ASF) werden von einer dazu lizensierten Fahrschule bzw. einem/einer angestellten, lizensierten Fahrlehrer/-in durchgeführt. Die entsprechenden Moderatoren/Moderatorinnen werden vom zuständigen Regierungspräsidium anerkannt und überwacht. Eine Auflistung aller anerkannten Fahrschulen der Regierungspräsidien Gießen werden unter "Downloads" zur Verfügung gestellt.

https://rp-giessen.hessen.de/wirtschaft-und-planung/verkehr/fahrerlaubnisExternal Link

Unterstützende Institutionen

Punktekonto, Auskunft

Wenn Sie Ihre Eintragungen („Punktestand“) im Fahreignungsregister („Verkehrssünderkartei“) einsehen möchten, können Sie gebührenfrei eine Auskunft durch das Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

Punkteauskunft beim Kraftfahrt-BundesamtExternal Link

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