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Fahrerlaubnis / Führerschein

Führerschein - Neuerteilung nach gerichtlichem/behördlichem Entzug/Verzicht

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall die endgültigen Voraussetzungen erst nach Antragstellung (ca. 12 Wochen) festgelegt werden. Es wird gebeten von telefonischen und schriftlichen Sachstandsanfragen abzusehen. Sie erhalten nach Ihrer Antragstellung stets eine schriftliche Rückmeldung auf Postweg. Individuelle telefonische Auskünfte zu einzelnen Fällen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Für allgemeine Fragen erreichen Sie den Fachbereich derzeit von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Insbesondere ist die MPU erforderlich bei erstmaligem Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr, wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis, schwerwiegenden Eintragungen im Führungszeugnis oder sonstige offenkundige erhebliche Eignungsmängel (Nötigung in schweren Fällen, vorsätzliche Körperverletzung, gesundheitliche Bedenken und Ähnliches) oder Verdacht auf Abhängigkeit von Betäubungs- und Arzneimitteln. Weitere Informationen finden Sie hier (MPU InformationenExternal Link).

Wann soll der Antrag gestellt werden?

  • Sollte eine MPU erforderlich sein, ca. 4 Monate vor Ablauf der Sperrfrist
  • Sofern es sich um die Entziehung eines Führerscheins auf Probe handelt, ca. 5 
    Monate vor Ablauf der Sperrfrist
  • In den übrigen Fällen ca. 12 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und 
    keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird 
    eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,- € erforderlich. Bei 
    Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen 
    Aufenthaltstitels notwendig.
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Teilnahmebescheinigung über die 'Schulung in Erster Hilfe' (9 
    Unterrichtseinheiten gemäß § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV-). Diese Vorlage 
    entfällt nur, wenn der erstmalige Erwerb der deutschen Fahrerlaubnisklasse 2 
    bzw. C oder D zwischen dem 01.08.1969 bis heute stattfand, da für diese 
    Fahrerlaubnisklassen bereits ein Nachweis über eine 16-stündigen Erste-Hilfe 
    Kurs erfolgte.
  • Karteikartenabschrift, sofern Sie Inhaber eines Papierführerscheins (grau oder 
    rosa) sind, der nicht von der Führerscheinstelle Frankfurt am Main ausgestellt 
    wurde.
  • Zusätzlich bei Klassen B und BE (Pkw bis 3,5 Tonnen): Sehtest
  • Zusätzlich bei Klassen C1 und C1E (Pkw bis 7,5 Tonnen): allgemeinmedizinisches 
    Gutachten (Arztliste A.) Anmerkung: Bei der Durchführung einer MPU wird auf diese Unterlage verzichtet.
  • Zusätzlich bei Klassen C1 und C1E (Pkw bis 7,5 Tonnen): Ärztliches Gutachten 
    über das Sehvermögen (Arztliste A).
  • Führungszeugnis (Belegart O)
    Dieses können Sie in allen Führerscheinangelegenheiten ab sofort direkt in der Fahrerlaubnisbehörde
    oder im Bürgeramt beantragen.
    Die Kosten für das Führungszeugnis betragen 13,00 €.

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu € 202,20.

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