Afrikanische Schweinepest
Frankfurt ergreift Schutzmaßnahmen
Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt ergreift Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest - Hundeanleinpflicht in der Restriktionszone
Am
Samstag, 15. Juni 2024, ist erstmals ein Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau
positiv auf Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das Hessische Landwirtschaftsministerium
hat unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab
eingerichtet. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von zirka 15
Kilometern eine sogenannte Restriktionszone (FLIMaps-2024Internal Link) eingerichtet.
Davon betroffen ist auch
Frankfurt am Main, konkret die Stadtteile Sindlingen, Zeilsheim sowie Teile von
Höchst, Unterliederbach und Schwanheim (auf der Karte links der blauen
Markierungslinie). Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt
der Stadt Frankfurt am Main hat daher umgehend einen Krisenstab gebildet und erste
Schutzmaßnahmen vor der Ausbreitung veranlasst.
Die Stadt Frankfurt erlässt eine
Allgemeinverfügung, die unter anderem das Verbringen von Schweinen und deren
Haltung, sowie den Umgang mit tierischen Produkten und das Ausbringungen von
Gülle regelt. Hinzu kommt ein generelles Jagdverbot in der besagten Zone, um Wildschweine
nicht aufzuschrecken. In der infizierten Zone besteht Leinenpflicht für Hunde. Die Allgemeinverfügung steht am Ende dieses Artikels zum Download zur Verfügung.
Die Suche nach möglichen Kadavern im Umkreis der Fundstelle ist bereits angelaufen. Die Veterinärbehörde der Stadt Frankfurt organisiert die Suche nach möglichen infizierten Tieren im Stadtwald mittels Drohnen und Wärmebildkameras bzw. mit Suchgespannen. Darüber hinaus wird ein Kadaversammelplatz einschließlich Desinfektionsschleuse aufgebaut. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt. Bislang wurde lediglich ein infiziertes Wildschwein südlich von Rüsselsheim festgestellt.
Für den Menschen ungefährlich
Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekten Übertragungswegen (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Weitere
Informationen unter:
Erstmalsein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hessen | landwirtschaft.hessen.deExternal Link
AfrikanischeSchweinepest | Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)External Link
BMEL - Fragen und Antworten (FAQ) - Fragen und Antwortenzur Afrikanischen Schweinepest (ASP)External Link
Kontakt
Ordnungsamt –
Veterinärbehörde
Tel:
069/212-47099
Mail: veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de
Veterinärbehörde setzt bei der Afrikanischen Schweinepest auf Drohnenaufklärung
Umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest bereits erlassen / 200 Hektar großes Gebiet gezielt mit Drohne abgesucht
Die Stadtteile Sindlingen und Zeilsheim sowie Teile von Höchst, Unterliederbach, Schwanheim und Teile des Stadtwaldes fallen in die sogenannte RestriktionszoneInternal Link, die aufgrund eines toten und positiv auf Afrikanische Schweinepest (ASP) getesteten Wildschweins im Landkreis Groß-Gerau festgelegt wurde. Die Veterinärbehörde hat sofort die Gefahr einer Seuchenausbreitung erkannt und in kürzester Zeit nächtliche Drohnenflüge zur Taxierung des Schwarzwildbestandes sowie der Suche nach Tottieren über dem Stadtwald nördlich des Flughafens veranlasst. In den beiden vergangenen Nächten wurde in diesem Rahmen ein circa 200 Hektar großes Areal überprüft. Die Flüge werden in den kommenden Tagen fortgesetzt, um auch die restlichen Bereiche des Stadtwaldes, die in der Restriktionszone liegen, zu untersuchen.
Drohne mit hochauflösender Kamera im Einsatz
Um das Gebiet zielgerichtet mit der Drohne und einer hochauflösenden Kamera absuchen zu können, wurde es in verschiedene Flugraster aufgeteilt. Die Drohne wird von drei Personen aus einer Schaltzentrale in einem Transporter mit 15-Meter-Antenne gesteuert. Sehen die Expertinnen und Experten im Laufe dieser automatisierten Rasterbefliegung auf den Bildschirmen in der Schaltzentrale kleine weiße Punkte, so können sie manuell eingreifen, näher heranzoomen und anhand der Thermalsignatur erkennen, um welche Tierart es sich handelt. Mit der Drohne kann der exakte Standort des toten Tieres bestimmt werden. Anhand der Google-Koordinaten kann das Team die Stelle gezielt anfahren und das Tier bergen. Es erfolgt eine Probenentnahme, die zur Überprüfung an das Landeslabor Hessen geschickt wird. Auch die Einrichtung eines Kadaversammelplatzes hat die Veterinärbehörde bereits veranlasst, damit mögliche entdeckte tote Tiere unter Seuchenschutz-Bedingungen abtransportiert werden können.
In der Nacht vom 18. Juni wurden 76 Wildscheine taxiert und ein toter Frischling gefunden, der jedoch APS-negativ war. In der Nacht vom 19. Juni wurden 68 Wildschweine auf dem Areal gesichtet.
Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, tote Wildschweine per App zu melden
Die Veterinärbehörde informiert darüber, dass Personen, die ein totes Wildschwein entdecken, dieses umgehend beim Tierfund-Kataster online unter tierfund-kataster.deExternal Link oder über die TFK-App des Deutschen Jagdverbands melden können. Die App kann kostenfrei im App-Store für Android oder Apple auf das Mobilfunkgerät heruntergeladen werden. Tierfunde lassen sich so einfach und exakt über die Standort-Funktion erfassen und melden. Das Kataster verkürzt die Meldewege zwischen den beteiligten Instituten und erhöht die Reaktionsgeschwindigkeit. Das Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesinstitut für Tiergesundheit – erhält direkt aus dem Tierfund-Kataster eine Meldung, wenn Nutzerinnen und Nutzer tote Wildschweine eintragen und leiten die Fundorte an das zuständige Veterinäramt weiter. So können Behörden schnellstmöglich eine Untersuchung des Kadavers durchführen und Maßnahmen einleiten.