Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchenbekämpfung

Veterinärwesen

Tierseuchen

Die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen ist eine wichtige Aufgabe der Abteilung Veterinärwesen im Ordnungsamt

Tierseuchen sind Infektionskrankheiten, die entweder aufgrund ihrer Übertragbarkeit auf den Menschen eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen (z. B. Tollwut, BSE) oder bei Nutztieren schwere wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft verursachen (z.B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Geflügelpest). Hierzu werden Tiere untersucht, Proben entnommen und der Verkehr mit landwirtschaftlichen Nutztieren sowie deren Kennzeichnung und Erfassung überwacht. Zur Verhütung der Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt gehört auch die ordnungsgemäße Beseitigung von toten Tieren, Schlachtabfällen und größeren Mengen an Lebensmittelabfällen.

Nahaufnahme einer Kuh vor blauem Himmel
Tierseuchenbekämpfung gehört zu den Aufgaben der Abteilung Veterinärwesen im Ordnungsamt. © Pixabay, Foto: Fotos via Pixabay
Bestimmte Infektionskrankheiten bei Tieren, die auf den Menschen übertragbar sind oder große wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft verursachen und die nicht mit den Mitteln der praktischen Tiermedizin beherrschbar sind, werden unter dem Begriff der Tierseuche zusammengefasst.

Sie unterliegen daher staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen, die im Tiergesundheitsgesetz verankert sind. Besonders bedeutende Tierseuchen, die Tierbestände bedrohen und deren Bekämpfung den einzelnen Tierhalter überfordern, sind entsprechend gelistet und werden durch europäische sowie nationale Präventions- und Tilgungsmaßnahmen bekämpft. Ein Beispiel hierfür ist die Eindämmung der Tollwut bei Wildtieren durch die systematische Impfung von Füchsen mit Hilfe von Impfködern. Aufgrund dieser Impfaktionen gilt Deutschland mittlerweile als tollwutfrei. Weitere Beispiele für Tierseuchen sind die Schweinepest, Geflügelpest, Salmonellose oder die Maul- und Klauenseuche bei Paarhufern

Um den Aufgaben in der Tierseuchenbekämpfung gerecht zu werden, benötigt die Veterinärverwaltung die Mitarbeit der Tierhalterinnen und Tierhalter, die durch das Tierseuchenrecht gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet sind. Neben der Pflicht zur unverzüglichen Anzeige von Tierseuchen müssen auch Nutztierbestände gemeldet werden.

Ebenfalls in den Bereich des Tierseuchenrechts gehört die ordnungsgemäße Beseitigung von verendeten Tieren sowie tierischen Erzeugnissen in größeren Mengen. Diese sind grundsätzlich über eine sogenannte Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich zu entsorgen. Dies gilt auch für alle Heimtiere, wobei Ausnahmen hiervon möglich sind. So können tote Heimtiere auf zugelassenen Tierfriedhöfen bestattet oder in zugelassenen Tierkrematorien eingeäschert werden. Über entsprechende Kontakte informieren niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte gerne. Bei kleineren Heimtieren ist auch das Vergraben auf dem eigenen Grundstück zulässig, wenn das Tier mindestens 50 cm tief vergraben wird. Das Grundstück darf jedoch nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen.

Beim Auffinden toter Tiere auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist in Frankfurt die Frankfurter Entsorgungs- und Servicegesellschaft (FES) für die Abholung und ordnungsgemäße Beseitigung zuständig. Fallen tote Tiere auf privatem Gelände an, so ist der/die Grundstückseigentümer/in selbst verantwortlich. Für diese Fälle stehen für die Abholung und Entsorgung private Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung.

Welche Tierseuchen haben Frankfurt am Main in den letzten Jahren beschäftigt?



„Vogelgrippe“ (AI, Geflügelpest): Das Ordnungsamt führte hierzu ein Wildvogel-Monitoring durch. Alle tot aufgefundenen Vögel, die für AI empfänglich sind, wurden eingesammelt und untersucht. Falls der Infektionsdruck zu groß wird, muss eine Aufstallpflicht für Geflügel in bestimmten Bereichen per Allgemeinverfügung angeordnet werden.

Afrikanische Schweinepest (ASP): Die ASP ist  im Osten Deutschlands angekommen. Durch den Bereich Veterinärwesen werden daher Vorsorgemaßnahmen für Frankfurt am Main durchgeführt, unter anderem durch ein verstärktes Monitoring der Wildschweine. Außerdem wurde ein Wildschweinezaun für die Stadt Frankfurt am Main beschafft. Dieser kann dann im Ausbruchsgeschehen zum Einsatz kommen, um infizierte Tiere aus dem Stadtgebiet fernzuhalten.

Tollwut: Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei. Diesen Status gilt es zu schützen. Bei der Kontrolle von eingereisten Welpen müssen diese ggf. in Tollwut-Quarantäne, wenn der Tollwut Impfschutz nicht gegeben ist. Außerdem werden jede Woche Zeugnisse für Hund und Katzen ausgestellt, die mit ihren Besitzern und Besitzerinnen verreisen möchten. Hier wird die Transportfähigkeit der Tiere und der gültige Tollwut Impfschutz attestiert.

Auch ungewöhnlichere Tierseuchen haben Frankfurt am Main in den letzten Jahren beschäftigt. So zum Beispiel die Amerikanische Faulbrut der Bienen, der Koi-Herpesvirus-Infektion der Karpfen sowie die ansteckende Blutarmut der Einhufer (Equine Infektiöse Anämie).
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