Der Hund oder die Katze aus dem Urlaub
Sie sind doch so niedlich und zutraulich. Zuerst wird das Tier gefüttert, man gewöhnt sich an die Tiere und dann möchte man es mit nach Hause bringen. Doch wo liegen hier die rechtlichen Risiken?
Den Sommerurlaub verbringt der ein oder andere im Ausland, oft in südlichen Baderegionen. In diesen Gegenden trifft der Tierfreund des Öfteren auf wild streunende Hunde oder Katzen, die sehr zutraulich auf den Menschen reagieren. Da diese Tiere meist abgemagert, struppig und ungepflegt sind baut der Tierfreund aus Mitleid über eine erste Fütterung schnell ein inniges Verhältnis zu dem Tier auf, und es entsteht mit der Zeit das Bedürfnis das Tier auch in Deutschland weiterzuhegen.
Da aber diese Tiere in der Regel keinen Impfschutz gegen Tollwut haben, ist die Reise für das Haustier oft am deutschen Flughafen beendet.
Die Tollwut ist eine außerordentlich gefährliche Krankheit, die sowohl für das Tier als auch für den Mensch immer tödlich endet, wenn kein Impfschutz vorhanden ist.
Das ungeimpfte Tier muss dann entweder auf Kosten des Tierfreundes zurückgeflogen oder für 3 Monate in Quarantäne gehalten werden. Diese Quarantäne bedeutet für das Tier, dass es für eine lange Zeit weder Kontakt zu dem Tierfreund, noch zu Artgenossen aufnehmen kann. Eine für das Tier mit großer Wahrscheinlichkeit nicht angenehme und für den Tierfreund nicht günstige Erfahrung. Zudem ist mit Kosten von über 1.800 € zu rechnen, die von dem Tierfreund zu tragen sind.
Der zur Einreise notwendige Impfschutz ist in der EU gesetzlich in der VO (EU) 576/2013 und in der Durchführungsverordnung EU 577/2013 vorgeschrieben. Dort kann man auch entnehmen was die Tiere darüber hinaus für eine erfolgreiche Einreise benötigen.
Grundsätzlich benötigt wird:
- Die eindeutige Kennzeichnung des Hundes, (Mikrochip) und
- Der europäische Heimtierausweis mit einer gültigen Tollwutimpfung.
Außerdem wird je nach Herkunftsland ggf. folgendes benötigt:
- Eine Untersuchung des Tieres von einem autorisierten Labor, in welcher ein Tollwuttiter von min. 0,5 IE/ml nachgewiesen wurde
- Es existieren weitere länderspezifische Regelungen
Sollten Sie also planen ein Tier aus dem Ausland mit nach Deutschland zu nehmen, informieren Sie sich vorher in Ihrem zuständigen Veterinäramt beim Amtstierarzt, ob alle Bestimmungen zur Einreise erfüllt sind. So werden böse Überraschungen vermieden.
Weitere Infos: BMEL Regelung zur Einreise in die EUExternal Link