AKTUELL Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern

AKTUELL Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern

Veterinärwesen

Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern

Stadt Frankfurt am Main ruft erneut Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter zur Impfung auf

Nahaufnahme einer Kuh vor blauem Himmel
Tierseuchenbekämpfung gehört zu den Aufgaben der Abteilung Veterinärwesen im Ordnungsamt. © Pixabay, Foto: Fotos via Pixabay

Die Stadt Frankfurt am Main wiederholt ihren Aufruf vom 1. August 2024 und fordert alle Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter eindringlich dazu auf, ihre Bestände gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) impfen zu lassen. Hintergrund ist, dass nach Fällen in benachbarten Bundesländern am Montag, 2. September 2024 der erste Fall bei einem Schaf in Sachsenhausen festgestellt wurde. Die Impfung stellt den aktuell einzig wirksamen Schutz gegen die Krankheit dar.

 

Impfkostenzuschuss vom Land Hessen
Das Land Hessen hat zur Eindämmung des Virus Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt. In Zusammenarbeit mit der Hessischen Tierseuchenkasse wird ein Zuschuss von zwei Euro pro Impfdosis für Schafe und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis für Rinder gewährt. Für einen vollständigen Impfschutz bei Rindern sind zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen notwendig. Schafe und Ziegen benötigen nur eine Impfdosis, und der Schutz ist nach drei Wochen wirksam. Landwirte sollten sich für die Impfung an ihre Hoftierärzte wenden, Tierhalter mit nur wenigen Tieren an ihre Haustierärzte.

 

Stand: 04.09.2024


Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue virus - BTV) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u. a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die Krankheit ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen und für Nicht-Wiederkäuer nicht gefährlich.

Welche Schutzmaßnahmen sind ratsam?

Das Veterinäramt rät neben Impfungen dazu, empfänglichen Tiere vor den virusübertragenden Gnitzen zu schützen. Gnitzen fallen vor allem zwischen der Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an und legen ihre Eier bevorzugt in nassem Boden, Schlamm oder Mist ab. Um die Tiere bestmöglich vor Gnitzen und damit vor einer Übertragung des Virus zu schützen, sollten die Tiere entsprechend den Herstellerangaben mit Repellentien behandelt und wenigstens in der Flugzeit der Gnitzen aufgestallt werden. Mögliche Brutstätten der Gnitzen (z. B. Regentonnen) sollten entfernt werden.
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