25.10.2023. Nach neuerlichen Ausbrüchen der Infektion mit
dem Blauzungenvirus bei Wiederkäuern in Belgien und den Niederlanden wurde
Anfang Oktober 2023 auch ein Ausbruch in Deutschland, Nordrhein-Westfalen,
bestätigt. Das Ordnungsamt Frankfurt rät daher zu erhöhter Aufmerksamkeit. Tierhalterinnen
und Tierhalter von Wiederkäuern sollten ihre Bestände aufmerksam beobachten.
Erste Krankheits- oder auch Todesfälle sollten immer durch einen Tierarzt oder eine
Tierärztin abgeklärt werden. Die klinischen Symptome ähneln den Symptomen, die von
Ausbrüchen aus der Vergangenheit bekannt sind: hohes Fieber bis 42 °C,
geschwollene Zunge, Fressunlust, Speicheln, Läsionen im Maul und an der Zunge.
Auch von Todesfällen wurden berichtet. Bei Rindern scheinen die
Krankheitssymptome schwächer ausgeprägt zu sein. Bei Symptomen, die auf eine
Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit hindeuten können, ist
unverzüglich die für die Tierhaltung zuständige Veterinärbehörde zu
kontaktieren.
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease
- BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der
Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u. a. Lamas, Alpakas) und
Wildwiederkäuer sind für die Krankheit ebenfalls empfänglich. Das
Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine,
blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der
Blauzungenkrankheit ist für den Menschen und für Nicht-Wiederkäuer nicht
gefährlich.
Welche Schutzmaßnahmen sind ratsam?
Da gegen den aktuell zirkulierenden Virus kein
Impfstoff zur Verfügung steht, wird empfohlen, die empfänglichen Tiere vor den
virusübertragenden Gnitzen zu schützen. Gnitzen fallen vor allem zwischen der
Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an und legen ihre Eier
bevorzugt in nassem Boden, Schlamm oder Mist ab. Um die Tiere bestmöglich vor
Gnitzen und damit vor einer Übertragung des Virus zu schützen, sollten die
Tiere entsprechend den Herstellerangaben mit Mückenschutzmitteln behandelt und
wenigstens in der Flugzeit der Gnitzen aufgestallt werden. Mögliche Brutstätten
der Gnitzen (z. B. Regentonnen) sollten entfernt werden.