Aktuelle Informationen zur Aviären Influenza (Klassische Geflügelpest / Vogelgrippe)
Hohes Risiko für Vogelgrippe
Mit Beginn der kälteren Jahreszeit wieder
vermehrt Nachweise von Geflügelpest
Das Hessische
Landwirtschaftsministerium bittet darum, dass Geflügelhalterinnen und
Geflügelhalter ihre Tiere durch Sicherheitsmaßnahmen vor der Geflügelpest
schützen. Seit Mitte Oktober werden wieder vermehrt Ausbrüche bei Geflügel,
aber auch Fälle bei Wildvögeln in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten
gemeldet. Während im Frühjahr und Sommer überwiegend Möwen betroffen waren,
treten die aktuellen Fälle nun stärker bei Wasservögeln auf. Mit den Vogelzügen
steigt die Gefahr, dass sich das Virus in der heimischen Wildvogelpopulation
weiterverbreitet, denn bei winterlichen Wetterverhältnissen halten sich
Wildvögel in höherer Dichte an Rast- und Sammelplätzen auf.
Wegen der steigenden Meldungen von Fällen bei Wildvögeln stuft das
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit, das Risiko eines Viruseintrages in deutsche Geflügelhaltungen
und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte
Kontakte zu Wildvögeln wieder als hoch ein.
„Biosicherheitsmaßnahmen“
gegen die Tierseuche
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können sich durch
die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen, sogenannten
„Biosicherheitsmaßnahmen“ vor dem Eintrag des Virus schützen. Das heißt
konkret: der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss
unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter,
Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt
kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch
wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen
ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere
zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten
immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhaltungen sind
verpflichtet, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden,
sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Geflügel- oder Vogelausstellungen sollten nur unter Einhaltung von hohen
Sicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen
Risikobewertung durchgeführt werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel
unterschiedlicher Herkunft und eine Haltung über mehrere Tage am
Ausstellungsort sollte unbedingt vermieden werden. Im eigenen Interesse sollte
auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen
Veranstaltungen möglichst verzichtet werden. Zwischen den Besuchen von mehreren
Ausstellungen hintereinander wird die Einhaltung einer 21-tägigen Karenzzeit
empfohlen. In dieser Zeit sollte im Bestand besonders sorgfältig auf das
Vorhandensein von Krankheitsanzeichen geachtet werden.
Kranke oder tote Wildvögel
melden
Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus
der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger
kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an
die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet
werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende
Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch
hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine
Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell
über größere Gebiete ausbreiten kann. Als natürliches Reservoir gelten
Wildvögel, insbesondere Wasservögel. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an
Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen
selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in
seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Daher
sollte der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermieden
werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder
deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Bei
Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen
der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden
Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Quelle: Presseinformation Nr. 215 des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 29.11.2023
Informationen:
Geflügelhalter:innen ist unabhängig von der Anzahl der Tiere dazu verpflichtet, die Geflügelhaltung bei der Veterinärbehörde anzumelden. Bitte nutzen Sie hierfür den Tierhalterantrag
Geflügelhalter:innen finden aktuelle Informationen zur Geflügelpest unter Geflügelpestinfos des Landes Hessen
Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt zudem, die Risikoanalyse des eigenen Betriebes mithilfe der Risikoampel für Geflügelpest durchzuführen. Nach Abschluss der Analyse erhalten Geflügelhalter:innen eine Optimierungsanalyse, die zeigt, welche Maßnahmen den einzelnen Betrieb noch sicherer machen Risikoampel