Tierschutz
Eine wichtige Aufgabe der Abteilung Veterinärwesen im Odnungsamt
Der Tierschutz umfasst den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der in der Obhut des Menschen befindlichen Tiere. Hierzu überwacht die Abteilung landwirtschaftliche Nutztierhaltungen und gewerbliche Tierhaltungen (z.B. Zoohandel, Zirkus). In Verdachtsfällen, z.B. nach Anzeigen aus der Bevölkerung, sind Amtstierärztinnen und -ärzte auch zur Überprüfung privater Tierhaltungen berechtigt. Im Rahmen des Tierschutzes werden auch Kontrollen von Tiertransportunternehmen durchgeführt. Wie in allen Arbeitsbereichen bietet die Abteilung Veterinärwesen auch im Tierschutz Beratungen zur artgerechten Gestaltung von Tierhaltungen an.
Wer Wirbeltiere in einem Tierheim, bzw. einem zoologischen Garten halten will, Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder Tierbörsen durchführen will, benötigt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Auch das gewerbsmäßige Halten, Züchten oder Handeln mit Wirbeltieren, das gewerbsmäßige Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebes und die Zurschaustellung von Tieren sind erlaubnispflichtig. Auf Antrag wird die Erlaubnis bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen erteilt.
Zum Fachbereich „Tierschutz“ zählen ebenso die Zulassungen sowie Kontrollen von Tiertransportunternehmen