Tierschutz

Tierschutz

Veterinärwesen

Tierschutz

Eine wichtige Aufgabe der Abteilung Veterinärwesen im Odnungsamt

Der Tierschutz umfasst den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der in der Obhut des Menschen befindlichen Tiere. Hierzu überwacht die Abteilung landwirtschaftliche Nutztierhaltungen und gewerbliche Tierhaltungen (z.B. Zoohandel, Zirkus). In Verdachtsfällen, z.B. nach Anzeigen aus der Bevölkerung, sind Amtstierärztinnen und -ärzte auch zur Überprüfung privater Tierhaltungen berechtigt. Im Rahmen des Tierschutzes werden auch Kontrollen von Tiertransportunternehmen durchgeführt. Wie in allen Arbeitsbereichen bietet die Abteilung Veterinärwesen auch im Tierschutz Beratungen zur artgerechten Gestaltung von Tierhaltungen an.

Hund schaut Katze an
Tierschutz ist Aufgabe der Abteilung Veterinärwesen im Ordnungsamt. © Pixabay, Foto: Pixabay
Tieren geht es gut, wenn sie ihre natürlichen Verhaltensweisen ausleben können und ihren Bedürfnissen entsprechend betreut werden. Bei Verdacht auf Zuwiderhandlung gegen tierschutzrechtliche Vorschriften werden private Tierhaltungen sowie Nutztierhaltungen, Zoohandlungen, Tierpensionen, Tierheime, Reit- und Fahrbetriebe, Zirkusbetriebe und ähnliche Einrichtungen in denen Tiere gehalten und/oder gewerbsmäßig zur Schau gestellt werden, überprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Wer Wirbeltiere in einem Tierheim, bzw. einem zoologischen Garten halten will, Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder Tierbörsen durchführen will, benötigt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Auch das gewerbsmäßige Halten, Züchten oder Handeln mit Wirbeltieren, das gewerbsmäßige Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebes und die Zurschaustellung von Tieren sind erlaubnispflichtig. Auf Antrag wird die Erlaubnis bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen erteilt.

Zum Fachbereich „Tierschutz“ zählen ebenso die Zulassungen sowie Kontrollen von Tiertransportunternehmen
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