Lebensmittelüberwachung
Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Lebensmittelüberwachung ist eine wichtige Aufgabe der Abteilung Veterinärwesen
Im Vordergrund stehen der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Lebensmitteln, sowie die Kontrolle des Verkehrs von Lebensmitteln mit irreführenden, bzw. fehlerhaften Kennzeichnungen. Hierzu werden Kontrollen und Probeentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelherstellung, der Verarbeitung und des Handels durchgeführt. Schlachttiere bei Hausschlachtungen und gewerblichen Schlachtungen werden der obligatorischen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen. Jedes geschlachtete Hausschwein sowie jedes erlegte Wildschwein, wird darüber hinaus auf Trichinen untersucht.
In den Lebensmittelbetrieben werden nicht nur Hygiene und die betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen überwacht, sondern auch Beratungen zu einem möglichst sicheren Umgang mit Lebensmitteln und einer möglichst hohen Qualität durchgeführt.
Zur Lebensmittelüberwachung gehört der Schutz vor
gesundheitsschädlichen Lebensmitteln sowie die Überwachung der Hygiene bei der
Herstellung, aber auch die Kontrolle von Tabakerzeugnissen, Kosmetika und
Bedarfsgegenständen.
Milch, Eier und Fleisch sind
hochwertige, aber auch leicht verderbliche Lebensmittel. Diese können Träger
von Krankheitserregern sein. Auch pflanzliche Lebensmittel können durch hohe
Keimgehalte, Umweltschadstoffe oder Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
gesundheitliche Risiken bergen.
Die Sicherheit und Qualität von
Lebensmitteln muss daher von der Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb,
über den Transport, die Schlachtung, die Verarbeitung und den Handel bis
zum/zur Endverbraucher/in überwacht werden. Die Beratungen und prophylaktische
Maßnahmen durch Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie
Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sollen sicherstellen, dass
Nutztiere gesund bleiben, weil nur von gesunden Tieren gesunde Lebensmittel
gewonnen werden können. Deshalb müssen Haltungsbedingungen, Stallhygiene und
Gesundheitsüberwachung hohen Ansprüchen genügen.
Die zahlreichen
Betriebskontrollen und Probeentnahmen bei der Herstellung von Lebensmitteln
sowie im Handel werden zum größten Teil von Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren durchgeführt, die auch beratend tätig sind, z.B. in Fragen der
baulichen Betriebsgestaltung, der Personalhygiene und in allen
lebensmittelrechtlichen Fragen. Lebensmittelkontrolleurinnen und
-kontrolleure
sind berechtigt, bei Beanstandungen mündliche und schriftliche Anordnungen zu
erteilen, Proben zu entnehmen, die Sicherstellungen von Lebensmitteln und
Gegenständen vorzunehmen, Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und bei
Gefahr im Verzug auch Betriebe vorübergehend zu schließen. Sie werden von
Amtstierärztinnen und -ärzten als Sachverständige hierbei unterstützt.
Sollte ein Produkt Anlass zu einer Verbraucherbeschwerde geben, können sich Verbraucher/innen an die Abteilung Veterinärwesen im Ordnungsamt wenden. Diese veranlasst gegebenenfalls eine zusätzliche Betriebskontrolle in dem betroffenen Lebensmittelbetrieb und nimmt auch das beanstandete Lebensmittel zur Untersuchung in einem Landeslabor entgegen.