Versicherte

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Versicherungsamt

Kontenklärung - Versicherungsverlauf

Der Versicherungsverlauf gibt den Inhalt des Versicherungskontos des Versicherten wieder. Darin werden alle gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten in chronologischer Reihenfolge dargestellt.


Versicherte, die das 43. Lebensjahr vollendet haben, erhalten vom Rentenversicherungsträger alle sechs Jahre ihren Versicherungsverlauf. Sie sind im eigenen Interesse verpflichtet, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken und insbesondere den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Versicherungskonto zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung geklärt ist. Zeitaufwendige Ermittlungen zur Klärung von Lücken im Versicherungsverlauf, die die Bearbeitung des Rentenantrages verzögern, können so frühzeitig vermieden werden.


Jeder Versicherte kann bei seinem zuständigen Versicherungsamt oder dem entsprechenden Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Klärung seines Versicherungskontos stellen.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes unterstützen Sie gerne und kompetent bei Ihrer Kontenklärung.