Kontenklärung - Versicherungsverlauf
Der Versicherungsverlauf gibt den Inhalt des Versicherungskontos des Versicherten wieder. Darin werden alle gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten in chronologischer Reihenfolge dargestellt.
Versicherte, die das 43.
Lebensjahr vollendet haben, erhalten vom Rentenversicherungsträger alle sechs
Jahre ihren Versicherungsverlauf. Sie sind im eigenen Interesse verpflichtet,
bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken und insbesondere den
Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Auf
diese Weise wird sichergestellt, dass das Versicherungskonto zum Zeitpunkt der
Rentenantragstellung geklärt ist. Zeitaufwendige Ermittlungen zur Klärung von
Lücken im Versicherungsverlauf, die die Bearbeitung des Rentenantrages
verzögern, können so frühzeitig vermieden werden.
Jeder Versicherte kann
bei seinem zuständigen Versicherungsamt oder dem entsprechenden
Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Klärung seines Versicherungskontos
stellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Versicherungsamtes unterstützen Sie gerne und kompetent bei Ihrer
Kontenklärung.