Berufsanfänger haben Rentenanspruch
Kleiner Beitrag - große Sicherheit
Ein wichtiger Hinweis für alle jungen Leute, die ins Berufsleben starten: Bereits vom ersten Ausbildungstag an sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich abgesichert.
Berufsanfänger sind besonders
geschützt, wenn sie einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine
Berufskrankheit erleiden. In diesem Fall haben junge Versicherte von Anfang an -
und zwar ohne zusätzliche Kosten oder Gesundheitsprüfungen - Anspruch auf das
komplette Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung: Rehabilitation,
Rente wegen Erwerbsminderung und im Todesfall auch Hinterbliebenenrente für die
Angehörigen, sofern bereits eine eigene Familie gegründet
wurde.
Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Rente zwar erst, wenn eine
bestimmte Anzahl von Beiträgen entrichtet wurde - für Auszubildende kann jedoch
ein einziger Beitrag für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung
genügen.
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung
Hessen