Sozialversicherungs-/Entsendeabkommen

Sozialversicherungs-/Entsendeabkommen

Versicherungsamt

Sozialversicherungsabkommen und Entsendeabkommen

Sozialversicherungsabkommen koordinieren im Wege eines zwischenstaatlichen Vertrages Sozialversicherungsansprüche von in Deutschland Versicherten im Ausland und von im Ausland versicherten Personen in Deutschland.

 

In der gesetzlichen Rentenversicherung sieht die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen sowie von deren Hinterbliebenen die uneingeschränkte Rentenzahlung auch bei Aufenthalt im anderen Vertragsstaat vor. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden (gegenseitige Anrechnung). Jeder Staat zahlt dabei nur die Rente für die nach seinem Recht zurückgelegten Versicherungszeiten. Die Auszahlung kann dabei in vielen Fällen auf ein Bankkonto in dem Vertragsstaat erfolgen, in dem der Anspruchsberechtigte lebt bzw. sich gewöhnlich aufhält.

 

Sofern Deutschland Sozialversicherungsabkommen oder internationale zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Sozialversicherung mit anderen Staaten getroffen hat, hilft das Versicherungsamt bei der Sicherstellung von ausländischen Rentenansprüchen und nimmt entsprechende Leistungsanträge entgegen.

 

Sozialversicherungsabkommen beinhalten zudem auch Entsenderegelungen für Beschäftigte ins Ausland. Diese Entsendeabkommen finden in den Fällen Anwendung, wo Unternehmen eines Vertragsstaates ihre Arbeitnehmer in einem anderen Vertragsstaat beschäftigen und damit keiner Sozialversicherungspflicht im Beschäftigungsland unterliegen. Im Herkunftsland bleibt der Sozialversicherungsschutz des Beschäftigten bestehen um kostenintensive Doppelversicherungen zu vermeiden. Dies gilt nur für Sozialversicherungen, die vom jeweiligen Abkommen erfasst werden. In der Europäischen Union (EU) sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sind nahezu alle Sozialversicherungen zwischenstaatlich erfasst.

 

Informationen zu bestehenden und beabsichtigten Sozialversicherungsabkommen und internationalen Vereinbarungen zur Sozialversicherung sind auf den nebenstehenden Seiten der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht.