Ausbildungsplatzsuchende

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Versicherungsamt

Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Wer nach der Schule noch keine Lehrstelle hat, sollte sich ausbildungssuchend melden.

Damit arbeitslosen Schulabgängern später keine Rentennachteile entstehen, sollten sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Denn auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist, dass bei der Meldung die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfasst.


Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen