Wohnungsaufsicht: Wohnungs- und Gebäudemängel
Wann Sie sich an die Wohnungsaufsicht wenden sollten
Sie sind Mieterin oder Mieter – Ihre Wohnung hat Mängel. Die Vermieterin oder der Vermieter reagiert nicht auf Beschwerden? Dann können Sie sich an uns, die Wohnungsaufsicht, wenden!
Geben Sie uns gerne Ihren Hinweis telefonisch oder auf dem Postweg. Zur weiteren Bearbeitung und besseren Einschätzung der Mängellage, benötigen wir Ihren Mietvertrag, Fotos der Mängel und den bisherigen Schriftverkehr mit Ihrem Vermieter.
Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sind nach mietvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, Wohnräume und Wohngebäude in einem mängelfreien Zustand zu erhalten. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach und ist die Wohnnutzung dadurch erheblich beeinträchtigt, können wir in der Angelegenheit tätig werden – selbst dann, wenn die Mängel schon bei Abschluss des Mietvertrages vorlagen.
Wir können verlangen, dass Mängel wegen unterlassener Instandhaltung beseitigt werden, zum Beispiel bei:
- nicht mehr funktionstüchtigen, defekten Fenstern
- defekten Heizungsanlagen, Elektroinstallationen oder sanitären Einrichtungen
- Innen- und Außenputzschäden
- beschädigten Hausfluren oder Treppenhäusern
- Durchfeuchtungen zum Beispiel wegen undichtem Dach, undichten Wasser- oder Abwasserleitungen
Wenn es erforderlich ist, können wir aber auch bauliche Veränderungen verlangen, um Wohnräume in einen zeitgemäßen technischen und hygienischen Mindestzustand zu versetzten – zum Beispiel bei fehlender oder unzureichender
- Stromversorgung oder Heizung
- Sanitärausstattung (Wasserversorgung, WC, Bad)
- Belüftungs- und Belichtungsmöglichkeit
- Wärme- und Lärmdämmung
- Kellerisolation - mit der Folge aufsteigender Feuchtigkeit
Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in Wohnräumen – Baumangel oder falsches Wohnverhalten?
Schimmelpilzbefall gehört zu den unangenehmsten Mängeln, die in Wohnungen auftreten können. Die Flecken sind nicht nur hässlich, es können auch Schäden entstehen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. Sehr häufig kommt es über die Ursachen für Schimmelpilzbefall zum Streit zwischen Mietenden und Vermietenden.
Weiterführende Informationen
Informieren Sie sich in unseren Merkblättern über Ursachen, Vermeidungsstrategien und die fachgerechte Beseitigung von Schimmelpilzen (siehe unter Downloads)!
Ebenfalls zum Download haben wir ein Info-Blatt zur „Wohnungsaufsicht“ mit etwas ausführlicherer Darstellung des Themas bereit gestellt.
Informationen zur energetischen Verbesserung des Wohngebäudes – für Vermietende interessant – finden Sie hier: Infos zur energetischen Sanierung Internal Linkund in unserem Infoblatt „Energetische Sanierung“.
Sofern Sie Fragen haben, empfehlen wir die Vereinbarung eines Beratungstermins.
SICHERE ÜBERTRAGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Für die Bearbeitung Ihrer Anliegen kann es notwendig sein, dass wir Unterlagen von Ihnen benötigen, die personenbezogene Daten enthalten. Wir weisen Sie darauf hin, dass gewöhnliche, unverschlüsselte E-Mails keinen sicheren Übertragungsweg für personenbezogene Daten darstellen. Bitte bedenken Sie das, wenn Sie uns Ihre Dokumente und Unterlagen zukommen lassen. Sichere Übertragungswege sind de-MailInternal Link (ggf. kostenpflichtig), Postsendung oder Einwurf beim Amt für Wohnungswesen (Adickesallee 67/69, 60322 Frankfurt am Main).