Vermittlung / Fehlbelegung

Vermittlung / Fehlbelegung

Wohnen

Vermittlung von geförderten Wohnungen / Fehlbelegungsabgabe

Vermittlung von öffentlich geförderten Wohnungen

Öffentlich geförderte Wohnungen – Sozialwohnungen – sollen Haushalten zur Verfügung stehen, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und daher auf Unterstützung angewiesen sind. Die Abteilung Wohnraumversorgung des Amtes für Wohnungswesen nimmt Sie in eine Bewerberliste auf und vermittelt Ihnen eine Wohnung. Dazu müssen Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mehr zum Thema geförderte Wohnungen, Sozialwohnungen und Umzugsprämie finden Sie hierInternal Link.

Fehlbelegungsabgabe

Nicht jeder, der in einer Sozialwohnung wohnt, ist auch heute noch auf eine subventionierte Miete angewiesen. Daher hat die Hessische Landesregierung 2015 das Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe beschlossen. Mehr zum Thema Fehlbelegungsabgabe finden Sie hierInternal Link.