Wohnen im Denkmal
Zahlreiche Bauten in Frankfurt am Main stehen als Kulturdenkmale unter
Denkmalschutz, andere sind Teil einer denkmalgeschützten Gesamtanlage, bei der
zusätzlich zum Gebäudebestand ebenfalls die dazu gehörigen Außenanlagen, wie
Grün-, Frei- oder Wasserflächen, unter Schutz stehen.
Viele der denkmalgeschützten Gebäude und Wohnhäuser bestechen durch
besonders schöne und aufwendige Fassadengestaltung oder besondere
Innenausstattung, durch großzügige Außenflächen oder attraktive städtische
Lagen. Um den Charakter dieser Gebäude zu erhalten und einen möglichst hohen Anteil an ursprünglicher Bausubstanz zu schützen, sind Baumaßnahmen und Veränderungen an denkmalgeschützten Objekten mit dem Denkmalamt abzustimmen und genehmigen zu lassen.
Mögliche Fördermittel für Baumassnahmen
Für den in der Regel höheren Aufwand bei Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten können Fördermitteln sowie Steuervergünstigungen beantragt werden. Auch Mieterinnen und Mieter können diese in Anspruch nehmen. Dazu muss für die Sanierungsmaßnahme eine schriftliche Einverständniserklärung der Vermieterin bzw. des Vermieters vorliegen und die Mieterin bzw. der Mieter die Kosten für die Baumaßnahme übernehmen.
Das Denkmalamt berät zu den möglichen Bau-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Immobilien aber auch zu den finanziellen Förderprogrammen.
Abfrage des Denkmalstatus
Der Denkmalstatus von Gebäuden in Frankfurt am Main kann über das Denkmalamt oder über das Angebot des Landesamtes für Denkmalpflege auf der Internetseite http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/External LinkExternal Link abgefragt werden.